Die Überraschung kam am Feiertag Fronleichnam: Die NRW-Landesregierung hat weitere, zum Teil erhebliche Lockerungen beim Corona-Schutz bekanntgegeben. Die treten am Montag (15. Juni) in Kraft. Als Grund nennt die Landesregierung die positive Entwicklung der Corona-Infektionen in Nordrhein-Westfalen.
Die Änderungen betreffen die Zutrittsbegrenzung im Handel, Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Teilnehmern sowie die Öffnung von Bars. Bordelle fallen nicht unter die Freigabe. Damit ist beispielsweise das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder in städtischen Anlagen möglich. Zu den wieder zugelassenen Veranstaltungen gehören auch private Feiern wie Jubiläen, Hochzeiten oder Taufen, sofern maximal 50 Personen teilnehmen, Gästelisten geführt und Hygienschutzmaßnahmen ergriffen werden. Die neue Verordnung schränkt aber ein: „Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt.“
Öffnung von Bars, Saunen und Spaßbädern wieder erlaubt
Neben Bars dürfen auch Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder unter Auflagen wieder an den Start gehen. Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag (15. Juni) auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.
Nicht geändert wurden die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen. Sie gelten weiterhin. Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
FAQs zu den Neuregelungen findet ihr hier.
- Über die Entwicklung der Corona-Fallzahlen am Wochenende in Wuppertal informieren wir im Laufe des Freitagvormittag.