Am 11. August 2025 führten Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes gezielte Kontrollen von E-Scooter-Fahrern im Stadtgebiet Wuppertal durch. Ziel der Maßnahme war die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie der Verkehrssicherheit.
Im Verlauf der Kontrollen stellten die Beamten mehrere Verstöße fest. In zehn Fällen wurde ein Verwarnungsgeld verhängt, weil die E-Scooter mit mehr als einer Person besetzt waren – ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Personenbeförderung. Bei einem Fahrer bestand zudem der Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs war. Die Polizei veranlasste daraufhin eine Blutprobe in der Dienststelle. Darüber hinaus registrierten die Beamten zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Regelungen für die Nutzung von E-Scootern
Die Polizei weist darauf hin, dass für die Nutzung von E-Scootern nicht nur die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten, sondern auch spezifische Vorschriften und Sicherheitsregeln:
Das Fahren ist nur mit gültiger Versicherungsplakette erlaubt.
Das Mindestalter zum Führen beträgt 14 Jahre; für das Ausleihen über Verleihfirmen gilt meist ein Mindestalter von 18 Jahren.
Die Nutzung elektronischer Geräte, etwa Mobiltelefone, ist während der Fahrt untersagt.
E-Scooter müssen vorrangig auf Radwegen gefahren werden. Fehlen diese, ist die Fahrbahn zu nutzen.
Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden.
E-Scooter sind ausschließlich für eine Person zugelassen; der Transport weiterer Personen oder von Anhängern ist verboten.
Für den Alkoholkonsum gelten die gleichen Grenzwerte wie für Kraftfahrzeugführer.
Polizei ahndet zahlreiche Verstöße bei E-Scooter-Kontrollen in Wuppertal
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