In sieben Tagen 1.400 neue Corona-Fälle, alleine am heutigen Mittwoch (5. Januar) 414 neue Positivbefunde – Höchstwert seit Beginn der Pandemie. Dazu ein Inzidenzwert von 448,2 (Stand 5. Januar, 17.30 Uhr), 3.075 Menschen in Quarantäne und ein weiterer, erwartbarer Anstieg der Zahlen durch den bevorstehenden Schulbeginn. In dieser Situation hat der Krisenstab der Stadt die 3G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht für alle Verwaltungsgebäude mit Publikum, vor allem aber einschneidende Priorisierungen für die Arbeit des Gesundheitsamtes beschlossen.
Zuvor hatte Gesundheitsdezernent Stefan Kühn ausgeführt, was ein auf Basis der aktuellen Zahlen zu prognostizierender Anstieg in Inzidenzwerthöhen von 600 oder 800 für die Arbeit des Gesundheitsamtes bedeutet. „Bei durchschnittlich 15 Kontaktpersonen je infizierter Person wären bei 400 Positivmeldungen täglich 6.000 Kontaktpersonen zu kontaktieren“, so Kühn. „Kommen mit dem Schulbeginn in der kommenden Woche, ausgehend von den Zahlen vor den Ferien, noch einmal 100 Schulfälle in der Woche mit bis zu zehn betroffenen Klassen dazu, ist die Beratung und Nachverfolgung selbst mit Unterstützung aller verfügbaren Kräfte nicht mehr zu leisten.“ Dies bedeute, so Kühn weiter, dass eine Priorisierung benötigt wird, die konsequent am medizinisch Notwendigen ausgerichtet ist, also die Betreuung der Altenheime, Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen und anderer vulnerabler Menschen Vorrang hat, deren Leib und Leben durch die Entwicklung bedroht sein könnte. Andere, wie etwa die Schulen und Kitas, würden in dieser Situation anhand der Vorgaben des Landes noch eigenverantwortlicher als bisher die notwendigen Schritte einleiten müssen.
Klare Signale an Bürger und Beschäftigte
Krisenstabsleiter Johannes Slawig erklärt zu den Beschlüssen: „Das Gesundheitsamt und auch viele andere Leistungseinheiten der Stadtverwaltung stehen nach über zwei Jahren Pandemie nun noch einmal vor besonderen Herausforderungen. Dasgleiche gilt für von Infektionsfällen betroffene Einrichtungen und natürlich betroffene Bürgerinnen und Bürger. Es ist jetzt noch einmal von allen Solidarität gefragt, damit wir auch diese kritische Phase bewältigen. Daher bitte ich um Verständnis, auch wenn die Beschlüsse für viele zusätzlichen Aufwand oder Einschränkungen bedeuten.“
Konkret bedeuten die Einschränkungen im Bereich der Personenkontaktverfolgung für Menschen mit einem positiven Befund, dass sie selbst umgehend alle Personen informieren müssen, mit denen sie zuletzt in engem Kontakt waren. Diese Personen müssen sich in der Folge eigenverantwortlich absondern und testen lassen. Dies sieht die Test- und Quarantäneverordnung des Landes ohnehin als gesetzliche Pflicht jedes Betroffenen vor.
„In anderen Kommunen und Bundesländern ist dieses Vorgehen lange Praxis. Wir delegieren daher eine Aufgabe, an diejenigen, die eigentlich ohnehin längst zuständig sind“, erläutert Stefan Kühn. Absolute Priorität des Gesundheitsamtes müssten nun die Quarantäneverfügungen und die Betreuung der erkrankten oder vulnerablen Menschen haben.
- Ein Meldeformular auf der Homepage der Stadt erleichtert die notwendige Rückmeldung an das Gesundheitsamt. Hilfestellung gibt es über die Hotline (0202) 563 2000.
Auch für die Schulen und Kitas gelte dies. Für sie sind die Vorgaben des Landes im Falle notwendiger Entscheidungen maßgeblich, etwa bei der Frage, wann Kinder in Verdachtsfällen nach Hause zu schicken sind. An alle Eltern appelliert der Krisenstab eindringlich, ihre Kinder vor dem Schulbeginn in einem Testzentrum testen zu lassen. So könne jeder dazu beitragen, dass die Schule möglichst sicher in das neue Schuljahr starten können.