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Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat das Ermittlungsverfahren gegen einen SEK-Beamten eingestellt. Der Polizist hatte bei einem Einsatz in der Opphofer Straße am 9. Februar einen 43 Jahre alten Mann getötet (wuppertal-total.de berichtete).
- Zu der Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung erklärt die Staatsanwaltschaft:
„Gegen den bei dem Einsatz zu Tode gekommenen Mann handelte es sich um ein ehemaliges hochrangiges Mitglied der „Osmanen“, einer bundesweit agierenden Rockergruppierung. Gegen ihn bestand wegen des dringenden Tatverdachts erheblicher szenetypischer Straftaten ein Haftbefehl des Amtsgerichts Wuppertal. Er wurde durch die Polizei als vermutlich bewaffnet und gefährlich eingestuft, weshalb die Verhaftung durch ein SEK erfolgen sollte. Bei der Maßnahme, bei der unmittelbar nach gewaltsamer Öffnung der Wohnung des Verdächtigen ein sog. Irritationskörper zum Einsatz kam, traf der beschuldigte Beamte als Erster auf den Tatverdächtigen. Zeugen, die dieses Aufeinandertreffen beobachteten, gibt es nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht.
Lichtblitz und Druckwelle
Der Beamte hat sich dahingehend eingelassen, er habe zu diesem Zeitpunkt einen Lichtblitz gesehen, eine Druckwelle gespürt und deshalb geglaubt, dass der Verdächtige auf ihn geschossen habe. In (vermeintlicher) Notwehr habe er geschossen und den Verdächtigen tödlich getroffen. Nach dem Ergebnis der intensiv geführten Ermittlungen ist diese Einlassung nicht zu widerlegen.“
Zwar könne ausgeschlossen werden, so die Erklärung weiter, dass der Verdächtige auf den Beamten schoss, er war zum Tatzeitpunkt unbewaffnet. Allerdings liege nach den Ermittlungsergebnissen nahe, dass der Tatverdächtige im Zeitpunkt des Aufeinandertreffens ein Mobiltelefon in der Hand hielt, welches der Polizeibeamte für eine Schusswaffe gehalten haben könnte. Ferner sei nicht auszuschließen, dass die Explosion des eingesetzten Irritationskörpers auf den Beamten wie ein in seiner unmittelbaren Nähe abgegebener Schuss wirkte. Bei einem derartigen Irritationskörper handelt es sich um einen etwa faustgroßen Explosionskörper, der einen lauten Knall und Blitz erzeugt, um abzulenken.
„Irrtum nicht zu vermeiden“
„Im Ergebnis muss daher davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Schussabgabe um ein tragisches Missverständnis des Polizeibeamten handelte, der seinen Irrtum in den Sekundenbruchteilen, die ihm für die Beurteilung der Situation zur Verfügung standen, nicht vermeiden konnte“, schließt die Erklärung.