Am letzten Mittwoch erging das Urteil im Fall des bei einer Messerattacke getöteten 82-Jährigen, der am Abend des 2. Mai in seiner Wohnung in der Brunhildenstraße in Wuppertal von seinem Nachbarn angegriffen und mit 15 Messerstichen so schwer verletzt worden war, dass er trotz einer Notoperation nur wenige Stunden später in einem Krankenhaus verstarb.
Laut Aussage der Staatsanwaltschaft bekam der 59-jährige Täter, der an einer sehr schweren Form der Schizophrenie leiden soll und zu Beginn des Prozesses am Landgericht die Tat gestanden hatte, nun das härteste Urteil, das möglich ist: Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet, dort muss der Täter so lange verbleiben, wie er als gefährlich gilt – im Zweifel also für den Rest seines Lebens.
„Unterbringung“ bezeichnet eine freiheitsentziehende Maßnahme, meist bei schizophrenen Erkrankungen, also die gerichtlich angeordnete Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik ohne oder gegen den Willen des Betroffenen.
Nach Informationen, die der Redaktion vorliegen, habe der Täter die Bluttat nur begangen, „um seine Frau zu schützen“, denn „das Opfer hatte wohl mehrfach die Ehefrau um Hilfe gebeten und ihr Blumen geschenkt“. In seinem Geständnis berichtete der 59-Jährige, dass er sich nicht an Details der Tat erinnern könne, warum er am betreffenden Abend die Tabletten, die ihm aufgrund seiner psychischen Erkrankung verschrieben wurden, nicht genommen hatte, konnte er in der Verhandlung ebenfalls nicht erklären – er sei nicht „Herr seiner Sinne“ gewesen.
Das Gesetz besagt:
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dies gilt immer dann, wenn die Gesamtwürdigung eines Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder gefährdet werden, auch in Zukunft zu erwarten sind – und der Täter deshalb für die Allgemeinheit als gefährlich gilt.
Über weitere Informationen zur Urteilsbegründung werden wir berichten, sobald diese bekannt sind.
Urteil zum Tötungsdelikt Brunhildenstraße: Unterbringung in der Psychiatrie
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