Wuppertal – Im Prozess um ein tödliches Gewaltverbrechen in Wuppertal-Vohwinkel hat die 3. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal am Mittwoch, den 18. Juni 2025, zwei junge Männer im Alter von 20 und 21 Jahren zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Die Taten ereigneten sich im Sommer 2024.
Tötung aus Rachemotiv
Nach Überzeugung der Strafkammer lauerten die beiden Angeklagten dem späteren Opfer am Abend des 17. Juli 2024 gezielt in der Nähe seiner Wohnung auf. Gemeinsam mit einer dritten, nicht angeklagten Person attackierten sie den Mann unvermittelt. Während alle Beteiligten auf das Opfer einschlugen und eintraten, fügte einer der Angeklagten dem Mann mehrere Messerstiche zu, von denen einige lebenswichtige Organe trafen. Das Opfer verstarb noch am Tatort an den schweren Verletzungen.
Als Tatmotiv ermittelte das Gericht ein zurückliegendes Ereignis aus dem Jahr 2022. Damals soll es zu einer Auseinandersetzung zweier Gruppen gekommen sein, bei der der Hauptangeklagte Stichverletzungen erlitt. Obwohl der Sachverhalt nicht abschließend geklärt werden konnte, war der Angeklagte nach eigener Überzeugung davon ausgegangen, dass der spätere Getötete für seine damaligen Verletzungen verantwortlich war. In der Folge soll er über Monate hinweg die Tötung des Mannes geplant haben. Dabei beschaffte er Informationen über dessen Aufenthaltsort und organisierte ein Fluchtfahrzeug.
Differenzierte Schuldfeststellung
Das Gericht bewertete das Vorgehen des Hauptangeklagten als heimtückisch und sah in dem Rachemotiv einen niedrigen Beweggrund im Sinne des Mordparagrafen. Der 21-Jährige wurde wegen Mordes nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt.
Für den zweiten Angeklagten ergab sich ein anderes Bild: Zwar habe er sich bewusst auf eine gewaltsame Auseinandersetzung eingelassen und es für möglich gehalten, dass ein Messer eingesetzt werde, jedoch sah das Gericht keine ausreichenden Hinweise darauf, dass er von der Tötungsabsicht seines Mittäters wusste oder diese billigend in Kauf nahm. Deshalb wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Anwendung des Jugendstrafrechts
Beide Angeklagten waren zur Tatzeit 20 Jahre alt und fielen damit unter die Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes. Gemäß § 105 JGG kann bei Heranwachsenden eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verhängt werden, sofern dies zur Einwirkung auf die Täterpersönlichkeit erforderlich erscheint.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt für die Verurteilten weiterhin die Unschuldsvermutung.
Urteile nach tödlicher Attacke in Wuppertal-Vohwinkel: Landgericht verhängt Jugendstrafen
Dimitri Kamaras/CCA