Düsseldorf/Wuppertal, 24. September 2025 – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Messerverbot für einen 18-jährigen Wuppertaler weitgehend aufgehoben. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig und könnte eine wegweisende Entscheidung für vergleichbare Fälle darstellen.
Der Fall betrifft ein dreijähriges Verbot, das dem jungen Mann untersagte, Messer oder andere als gefährlich eingestufte Gegenstände bei sich zu führen. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass es derzeit keine gesetzliche Grundlage gibt, die ein derart langes Verbot durch die Polizei rechtfertigt. Bereits im Eilverfahren war das Gericht zu einer ähnlichen Einschätzung gekommen.
Demgegenüber hatte das Oberverwaltungsgericht in einem parallelen Verfahren das Messerverbot bestätigt, sodass es aktuell weiterhin in Kraft ist. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist möglich und könnte den Fall erneut vor das OVG bringen.
Der Wuppertaler Fall zeigt die bestehende rechtliche Unsicherheit bei der Anordnung längerfristiger Verbote für gefährliche Gegenstände und könnte in Zukunft als Präzedenzfall dienen.
Verwaltungsgericht Düsseldorf hebt Messerverbot für Wuppertaler auf – juristische Unsicherheit bleibt
Wtotal/CCA