Das islamische Opferfest wird in diesem Jahr von Donnerstag (30. Juli) bis Montag (3. August) begangen. Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) weist aus diesem Anlass darauf hin, dass ein Schächten von Opfertieren – also ein Schlachten ohne vorherige Betäubung – nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist.
Denn beim Halsschnitt erleiden die nicht betäubten Tiere Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Bis zur Bewusstlosigkeit kann es bis zu einer Minute, beim Eintreten von Komplikationen auch wesentlich länger dauern. Zudem, so das Amt, sei das Schächten bei vollem Bewusstsein vollkommen unnötig, da es Tierschutz-konforme Alternativen gibt, die von sehr vielen Moslems, auch von muslimischen Theologen, akzeptiert werden.
Schächten im Hinterhof kann 25.000 Euro kosten
Das BVLA empfiehlt den Moslems dringend, ihr Opfertier in einem gewerblichen Schlachtbetrieb unter Betäubung schlachten zu lassen. Ein Schächten „im Hinterhof“, wie es beim letztjährigen Opferfest vorgekommen ist, kann als Gesetzesverstoß mit Bußgeldern bis 25.000 Euro geahndet werden.
In Wuppertal finden auch in diesem Jahr in mehreren Schlachtstätten Tierschutz-konforme Opferfest-Schlachtungen statt. Aufgrund des nach wie vor bestehenden Ansteckungsrisikos mit dem Covid-19 Erreger sind in diesem Jahr auch im Rahmen des Opferfestes neben den Tierschutz-rechtlichen Vorgaben zusätzlich die Bestimmungen Corona-Schutzvorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen einzuhalten. Insbesondere sind das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, die Einhaltung des Abstandsgebotes, die Angabe der Kontaktdaten sowie die Beachtung der Hygieneregelung des Schlachtbetriebes zu gewährleisten.