Ein Inzidenzwert von fast 200, ein flächenhaftes Infektionsgeschehen und eine besorgniserregende Belegung von Intensivbetten. Darüber haben wir bereits ausführlich berichtet. Jetzt zieht der Krisenstab der Stadt die Notbremse. Das hat er am heutigen Donnerstag (15. April) entschieden.
Im Wesentlichen sollen ab Montag (19. April) die Beschränkungen des geplanten und von der Bundesregierung verabschiedeten Bundesinfektionsschutzgesetzes vorweggenommen werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt wird aktuell mit den Landesministerien abgestimmt.
„Wir stehen unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber in der Verantwortung jetzt zu handeln.“
OB Uwe Schneidewind
„Wir müssen in dieser Situation Zeit gewinnen, um mit Hilfe der schärferen Regeln die Infektionszahlen wieder herunterzubringen“, begründet Oberbürgermeister Uwe Schneidewind die Entscheidung. „Wir können es uns nicht leisten, die Diskussionen auf der Bundesebene abzuwarten, sondern stehen unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber in der Verantwortung jetzt zu handeln.“
Krisenstabsleiter Johannes Slawig bekräftigt das Vorgehen mit der Zahl von 222 Neuinfektionen am gestrigen Mittwoch (14. April): „Dies ist der Höchststand unter den Tageswerten seit Beginn der Pandemie. Das macht die besorgniserregende Entwicklung sehr deutlich. Aufgrund der Positivbefunde von heute (Donnerstag, Red.) ist bereits am Mittag sicher, dass der Inzidenzwert weiter steigen wird.“
- Das sind die Maßnahmen, die ab 19. April, 0 Uhr, gelten:
Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr
Neben der in Wuppertal bereits geltenden Beschränkung der privaten Kontakte (höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person, insgesamt höchstens fünf Menschen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen) ist die wesentliche neue Corona-Regel eine Ausgangssperre von abends 21 bis morgens 5 Uhr. In dieser Zeit darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Ausnahmen gelten etwas für gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen, Berufstätigkeit oder eine notwendige Betreuung anderer Menschen. Auch Hunde dürfen nach 21 Uhr noch ausgeführt werden.
Einkaufen und Freizeiteinrichtungen
Für Museen und den Grünen Zoo bedeutet die Notbremse die neuerliche Schließung. Auch die Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Drogeriemärkte, Blumen- oder Buchläden, Tankstellen et cetera) müssen wieder auf kontaktloses „Click & Collect“ umstellen. Auf den Sportanlagen ist weiterhin nur Individualsport mit einem Trainer, in Zweiergruppen oder gemeinsam mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Ausnahmen gibt es nur für Leistungssportler. Gaststätten dürfen weiterhin nur kontaktlos ausliefern oder Speisen durch die Gäste abholen lassen. Zwischen 21 und 5 Uhr ist nur die Auslieferung zulässig.
Friseure und Physio
Erlaubt sind weiterhin nur körpernahe Dienstleistungen, wenn sie medizinisch notwendig sind sowie Friseurbetrieb. Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
Bus und Bahn
In Bus, Bahn und Taxi sind Masken mit FFP2-Niveau Pflicht. Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.
Schulen und Kitas
Schulen sind ab Montag weiter im Distanzunterricht, Kitas bleiben im eingeschränkten Betrieb
Wenn das Schulministerium der Wuppertaler Allgemeinverfügung zustimmt, bleiben die Schulen angesichts des Inzidenzwertes über 200 ab Montag mit Ausnahme der Abschlussklassen im Distanzunterricht. Es können Notbetreuungen angeboten werden. Für die Kitas bleibt es beim vom Land festgelegten eingeschränkten Regelbetrieb.
Kostenübernahme für Taxifahrten zum Impfzentrum
Die Stadt übernimmt Taxi-Kosten zum Impfzentrum für über 70-Jährige in Grundsicherung. Im März hatte der Rat eine Übernahme der Taxikosten für Fahrten zum Impftermin für Bedürftige der Altersgruppe über 80 Jahre beschlossen. Oberbürgermeister Uwe Schneidewind will nun diese Regelung auch für die über 70-Jährigen anwenden. Das Sozialamt wird dazu in einem einfachen Verfahren über 70-jährigen Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung oder Wohngeld mit einem Begleitschreiben vier Taxi-Scheine zuschicken, die sie für die Hin- und Rückfahrten zu den beiden Impfterminen den Taxifahrern als Berechtigungsnachweis für eine kostenlose Fahrt überreichen können. Die Sammelabrechnung erfolgt dann direkt mit der Stadt.