Schuld daran ist Vorwerks Aushängeschild der Thermomix. Im März vergangenen Jahres, hatte das Unternehmen den TM6 auf den Markt gebracht und weder die Kunden noch die Handelsvertreter wurden darüber im Vorfeld informiert, sodass viele noch kurz vorher den TM5 kauften. Genau da liegt das Problem, was Vorwerk nun zum Verhängnis werden könnte.
Es ist unstrittig, das Vorwerk gesetzlich nicht verpflichtet ist die Kunden über den bevorstehenden Release zu informieren und auf dieser Grundlage, hatte das Amtsgericht bereits mehrere Klagen abgewiesen, so auch ein Berufungsverfahren das vor dem Landgericht endete.
Aber in dem aktuellen Prozess, beruft sich der Anwalt der Klägerin darauf, dass die Repräsentanten der Firma bei direkter Frage die Wahrheit sagen müssten und wenn sie das nicht tun würden, wäre das eine Täuschung. Das sieht das Unternehmen allerdings anders. Vergleichen möchte man sich nicht, ein Urteil wird für den 19. März erwartet.
Dabei hatte ein Kläger bereits recht bekommen, wo durch die Vertreterin die Frage nach dem TM5 Nachfolger klar verneint worden war. Vorwerk hatte hier aber aus Angst vor einem Präzedenzfall dann einen großzügigen Vergleich angeboten – nämlich den TM 6 mit Kochtopf.