Die geplante Eröffnung eines Tierschutzzentrums des Vereins „Pechpfoten“ im Grenzgebiet zwischen Wülfrath und Wuppertal steht weiter auf der Kippe. Am 15. Mai befasst sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einer Klage, die ein Anwohner gegen die Stadt Wülfrath eingereicht hat.
Der Kläger, dessen Grundstück in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort liegt, hält die erteilte Baugenehmigung für rechtswidrig. Im Kern richtet sich die juristische Auseinandersetzung somit nicht gegen den Verein selbst, sondern gegen die städtische Entscheidung zur Genehmigung des Projekts.
Das Grundstück, das sich auf Wülfrather Stadtgebiet direkt an der Grenze zu Wuppertal befindet, wurde vom Verein bereits teilweise umgestaltet. Bestehende Gebäude auf dem Areal wurden instand gesetzt, um sie für die Nutzung als Tierschutzeinrichtung vorzubereiten.
Unabhängig vom laufenden Klageverfahren gegen die Baugenehmigung sieht sich der Verein mit einer weiteren Hürde konfrontiert: Die Bergische Diakonie, als Eigentümerin des Geländes, hat nach einem personellen Wechsel im Vorstand erklärt, das Projekt nicht weiter unterstützen zu wollen. Auch in diesem Zusammenhang ist ein Rechtsstreit anhängig.
Ob und wann das Tierschutzzentrum seinen Betrieb aufnehmen kann, hängt nun maßgeblich von den ausstehenden gerichtlichen Entscheidungen ab.
Zukunft des Tierschutzzentrums in Wülfrath wird vor Gericht verhandelt
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