Ab dem 1. Januar 2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden, die neue Richtline zur Förderung von Unternehmensberatungen tritt ab sofort in Kraft.
Kleine und mittlere Unternehmen können hiermit finanzielle Zuschüsse für eine professionelle Beratung zu sämtlichen Themen der Unternehmensführung beantragen – darunter Fragestellungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Themen. Diese können sich in der Praxis zum Beispiel auf Fragen hinsichtlich der Fachkräftesicherung und -bindung, auf Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und ökologische Nachhaltigkeit beziehen.
Die entstehenden Kosten für die Beratung werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe, die Förderquote beträgt 50 Prozent, wobei der maximale Zuschuss auf insgesamt 1.750,- Euro und fünf Beratungstage begrenzt ist.
In diesem Aktionszeitraum erstellt dann die Beraterin oder der Berater eine Analyse im Rahmen der vereinbarten Problemstellung, identifiziert Schwachstellen und deren Ursachen. Darauf aufbauend werden Vorschläge zur Verbesserung und zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt. Damit sollen die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU unterstützt werden.
Die Förderrichtlinie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Innerhalb dieses Zeitraums kann jedes förderberechtigte Unternehmen bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Die Antragsstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wo sich auch weitere Informationen finden.
Achtung: Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Verwendungsnachweise zu Förderanträgen können jedoch voraussichtlich erst ab Ende Februar über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden.