Am 14. September finden in NRW Kommunalwahlen statt – und im Falle einer Oberbürgermeisterstichwahl werden die Bürger und Bürgerinnen am 28. September erneut zur Wahlurne gebeten. Für beide Tage sucht die Stadt noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Insgesamt müssen 255 Wahlvorstände mit jeweils sechs Personen besetzt werden, Vorkenntnisse für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer müssen nicht vorhanden sein.
Alle Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie stellvertretende Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten kurz vor dem Wahltermin eine Einweisung in ihre Tätigkeit. „Neulinge“ sind immer herzlich willkommen, die einzige Voraussetzung ist, dass die Person 16 Jahre alt ist und die deutsche oder eine sonstige EU-Staatsbürgerschaft hat.
Für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gibt es eine finanzielle Vergütung. Die Meldung als Wahlhelfer/Wahlhelferin erfolgt digital über dieses Anmeldeformular. Dabei können auch Wünsche, wie zum Beispiel die Tätigkeit in einem bestimmten Wahllokal oder zusammen mit einer bestimmten Person, angegeben werden. Die Wahlbehörde versucht diese Wünsche soweit wie möglich zu berücksichtigen. Folgende Aufgaben erwarten die Wahlhelfer am Wahlsonntag:
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr.
Ab dem 18. August werden die Berufungsschreiben versandt, die Festlegung des Einsatzes kann jedoch bis zum Samstag vor dem jeweiligen Wahltag erfolgen. Die Anmeldung erfolgt unverbindlich.