„Schönheitschirurg“ ist kein geschützter Begriff: Dr. Hamid Joneidi Jafari vom Ästhetik-Centrum am Husemannplatz klärt auf

Wer im Internet nach „Schönheitschirurg“ oder „Arzt für ästhetische Medizin“  sucht, stößt auf Hunderte von Treffern. Doch hinter den glänzenden Fassaden verbirgt sich eine Wahrheit, die vielen Patienten nicht bewusst ist: Diese Begriffe sind in Deutschland nicht geschützt. Jeder approbierte Arzt darf sich so nennen, unabhängig davon, ob er eine entsprechende Facharztausbildung absolviert hat.

Dr. Hamid Joneidi Jafari vom Ästhetik-Centrum am Husemannplatz in Bochum kennt diese Problematik aus seiner täglichen Praxis. Er ist Doppelfacharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie. „Patienten müssen lernen, die richtigen Fragen zu stellen“, erklärt er. „Ein schöner Internetauftritt sagt nichts über die tatsächliche Qualifikation aus.“

Wenn der Titel trügt

Während Begriffe wie „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ streng reglementiert sind, kann sich theoretisch jeder Mediziner als „Schönheitschirurg“ bezeichnen. Die Weiterbildung zum Facharzt dauert mindestens sechs Jahre und umfasst ein umfangreiches Curriculum mit definierten Eingriffen und Fallzahlen. Wer diesen Titel trägt, hat nachweislich die entsprechende Expertise.

„Die Patienten denken oft, dass alle Ärzte, die ästhetische Eingriffe anbieten, auch die entsprechende Qualifikation haben“, sagt Dr. Hamid Joneidi Jafari. „Das ist ein gefährlicher Trugschluss.“ Er verweist auf Fälle, bei denen Patienten nach misslungenen Eingriffen bei ihm landen, Korrekturen, die häufig deutlich komplizierter sind als der ursprüngliche Eingriff.

Was macht einen echten Spezialisten aus?

Die Facharztbezeichnung ist das erste und wichtigste Kriterium. Doch es gibt weitere Qualitätsmerkmale, die oft übersehen werden. Die Konzessionierung als Privatklinik nach § 30 der Gewerbeordnung beispielsweise. Viele Patienten haben noch nie von diesem Paragrafen gehört, dabei ist er ein entscheidendes Sicherheitsmerkmal.

Eine § 30 Klinik unterliegt denselben strengen Auflagen wie ein Krankenhaus: geregelte Hygienestandards, vorgeschriebene Notfallausrüstung, definierte Prozesse für Sterilisation und Dokumentation. Arztpraxen oder Praxiskliniken haben diese Verpflichtungen nicht. Das Ästhetik-Centrum am Husemannplatz ist eine solche konzessionierte Privatklinik mit zusätzlicher ISO 9001:2015 Zertifizierung.

„Das sind keine Luxus-Siegel“, betont Dr. Hamid Joneidi Jafari. „Das sind Sicherheitsindikatoren. Sie zeigen, dass wir uns regelmäßig externen Prüfungen unterziehen.“

Die Routine macht den Unterschied

Ein weiterer Aspekt wird häufig unterschätzt: die Fallzahl. Ein Chirurg, der einmal im Monat eine Brustvergrößerung macht, hat eine andere Routine als jemand, der mehrere solcher Operationen pro Woche durchführt. Im Ästhetik-Centrum werden jährlich rund 500 körperformende Eingriffe durchgeführt, ausschließlich in diesem Bereich.

„Wir haben uns bewusst für Tiefe statt Breite entschieden“, erklärt Dr. Hamid Joneidi Jafari. „Das soll die Arbeit von Generalisten nicht abwerten, doch unsere Erfahrung zeigt: Wer seine Aufmerksamkeit auf zu viele Bereiche verteilt, muss zwangsläufig Kompromisse eingehen. Unsere Patienten profitieren davon, dass wir jeden Tag mit denselben Eingriffen arbeiten. Das schafft eine Sicherheit, die man nicht durch theoretisches Wissen ersetzen kann.“

Alle drei Fachärzte der Klinik, Dr. Hamid Joneidi Jafari, Dr. Nicolai Kapalschinski und Dr. Irini Leifeld, verfügen zusätzlich über die Zusatzbezeichnung Handchirurgie. Diese mikrochirurgische Schulung ermöglicht eine besonders präzise Operationstechnik.

Vorsicht vor Billigangeboten

Viele Patienten lassen sich von günstigen Preisen locken und landen mit den Folgen in deutschen Kliniken. Der OP-Tourismus boomt. „Uns erreichen regelmäßig Anfragen von Patienten, die im Ausland operiert wurden und mit Komplikationen zurückkommen“, berichtet Dr. Hamid Joneidi Jafari. „Asymmetrien, Infektionen, verrutschte Implantate, Narbenproblem. Korrekturoperationen sind oft deutlich aufwendiger und kostenintensiver als der ursprüngliche Eingriff.“

Doch nicht nur im Ausland lauern Fallen. Auch in Deutschland werben Kliniken mit Rabatten und Sonderangeboten. Solche Aktionen sollten jede Alarmglocke läuten lassen. Medizin ist kein Produkt, das man im Ausverkauf kauft. Hinzu kommt: Solche Rabattaktionen sind in Deutschland unzulässig und verstoßen sowohl gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als auch gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Die richtigen Fragen stellen

Dr. Hamid Joneidi Jafari empfiehlt eine Checkliste mit konkreten Fragen: Trägt der Arzt den Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“? Ist die Einrichtung eine nach § 30 GewO konzessionierte Privatklinik? Gibt es eine ISO-Zertifizierung? Wie viele Eingriffe dieser Art führt der Arzt pro Jahr durch? Wird der gesamte Behandlungsprozess von demselben Arzt betreut? Wo findet die Operation statt, ambulant oder stationär? Wer ist für die Nachsorge zuständige und ist die Erreichbarkeit 24/7 gewährleistet?

Ein seriöser Arzt wird diese Fragen nicht nur beantworten, sondern die Bereitschaft des Patienten zur kritischen Auseinandersetzung sogar schätzen. „Patienten, die gut informiert zum Erstgespräch kommen, sind oft die zufriedensten“, sagt Dr. Joneidi Jafari.

Das 1-zu-1-Prinzip als Qualitätsmerkmal

Im Ästhetik-Centrum gilt das 1-zu-1-Prinzip: Der Arzt, der das Erstgespräch führt, operiert auch und übernimmt persönlich die gesamte Nachsorge. „Das hat medizinische Gründe“, erklärt Dr. Hamid Joneidi Jafari. „Nur wer operiert hat, weiß genau, wie die Beschaffenheiten sind. Bei der Nachsorge können wir so Probleme früh erkennen und eingreifen.“

Auch der Begriff „Klinik“ ist übrigens nicht geschützt. Eine „Praxisklinik“ unterliegt nicht den strengen Auflagen einer echten Klinik. Für größere Operationen ist eine vollwertige Klinik mit stationärer Überwachung die sicherere Wahl. Dies ist nur gewährleistet bei Kliniken mit Konzession nach §30 der GewO. „Nach einer großen Operation sind die ersten 24 Stunden kritisch“, sagt Dr. Joneidi Jafari. „In unserer Klinik werden Patienten rund um die Uhr überwacht.“

Vertrauen als Fundament

Wer sich für einen ästhetischen Eingriff entscheidet, übergibt die Verantwortung für den eigenen Körper in fremde Hände. Ein glänzender Internetauftritt und vollmundige Versprechen sind keine ausreichende Grundlage. Stattdessen sollten Patienten auf harte Fakten achten: die Facharztausbildung, die Konzessionierung der Einrichtung, die ISO-Zertifizierung, die Fallzahlen.

„Vertrauen entsteht dort, wo Verantwortung nicht delegiert wird“, sagt Dr. Hamid Joneidi Jafari. „Und Sicherheit bedeutet, keine Kompromisse bei der Kompetenz zu machen.“

Dr. Hamid Joneidi Jafari rät jedem Patienten, mindestens zwei oder drei Ärzte zu konsultieren. „Wer mehrere Meinungen einholt, bekommt ein besseres Gefühl dafür, was realistisch ist.“ Gleichzeitig warnt er vor übertriebenem Perfektionismus. „Harmonie ist das Ziel, nicht Perfektion. Wir korrigieren nicht die Natur, wir bringen sie wieder ins Gleichgewicht.“

Fazit: Aufklärung als Schutz

Die fehlende gesetzliche Regulierung von Begriffen wie „Schönheitschirurg“ stellt Patienten vor eine Herausforderung. Doch mit dem richtigen Wissen können sie sich schützen. Die Facharztbezeichnung, die Konzessionierung nach § 30 GewO, die ISO-Zertifizierung und das 1-zu-1-Prinzip sind messbare Qualitätskriterien.

Dr. Hamid Joneidi Jafari vom Ästhetik-Centrum in Bochum sieht es als Teil seiner Aufgabe, Patienten aufzuklären. „Die Entscheidung für einen ästhetischen Eingriff ist immer auch eine Entscheidung für oder gegen Sicherheit. Wir wollen, dass Patienten wissen, worauf sie achten müssen.“

Die Verantwortung liegt letztlich bei jedem Einzelnen. Doch mit dem nötigen Wissen und der Bereitschaft, kritische Fragen zu stellen, lässt sich das Risiko minimieren. Denn eines ist sicher: Ein schöner Titel macht noch keinen guten Chirurgen.

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