Die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat einstimmig beschlossen, seine Mitgliedskörperschaften durch eine Sonderauskehrung in Höhe von 275 Millionen Euro zu entlasten. Auf Basis der für das Haushaltsjahr 2016 geltenden Umlagegrundlagen erhält die Stadt Wuppertal davon mehr als 10,6 Millionen Euro. Die finanziellen Mittel stammen aus Rückstellungen in Höhe von 220 Millionen Euro, die der LVR in den Jahren 2012 bis 2015 bilden musste, weil es in der kommunalen Familie einen Dissenz hinsichtlich der Zuständigkeit für die Übernahme der Kosten für Integrationshilfen in Regelschulen und Kindertageseinrichtungen gab. Der sollte gerichtlich geklärt werden. Da die Kreise und Städte zwischenzeitlich außergerichtlich ihre Zuständigkeit anerkannt haben, ist der Rechtsgrund für die gebildeten Rückstellungen entfallen. Da der im Jahr 2016 vorgesehene Planansatz für Aufwendungen für Integrationshilfen in Höhe von 55 Millionen Euro auch nicht in Anspruch genommen werden musste, stehen diese Mittel nun ebenfalls zur Verfügung und werden an die Mitgliedskörperschaften ausgezahlt. Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland, betonte hierzu: Der LVR stellt erneut unter Beweis, dass er als verlässlicher Partner und mit Rücksicht auf die schwierige finanzielle Situation vieler rheinischer Kommunen eine zuverlässige Haushaltspolitik betreibt. Bereits durch die Absenkung der Landschaftsumlage im Doppelhaushalt 2017/18 verringerte der LVR die finanzielle Belastung seiner Mitgliedskörperschaften in einer Größenordnung von 175 Millionen Euro. Zusammen mit der Sonderauskehrung werden die Mitgliedskörperschaften nun um den beachtlichen Betrag von insgesamt 450 Millionen Euro entlastet.
Wuppertal erhält 10,6 Millionen vom LVR
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