Mit Beginn der dunklen Jahreszeit nimmt die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen erfahrungsgemäß deutlich zu. Wer einen Einbrecher im eigenen Haus überrascht, steht jedoch vor einer schwierigen Frage: Wie weit darf man gehen, um sich und andere zu schützen?
Ein Vorfall in Nümbrecht im Oberbergischen Kreis zeigt, wie schnell eine solche Situation eskalieren kann. Ein Ehepaar überraschte in der Nacht einen mutmaßlichen Einbrecher im Hausflur. Die maskierte Frau war mit einem Schlagstock bewaffnet. Bei einer anschließenden Auseinandersetzung wurden die 62-jährige Bewohnerin und die 47-jährige Tatverdächtige leicht verletzt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Das Ehepaar hielt die Frau bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Polizei rät von direkter Konfrontation ab
Die Polizei empfiehlt grundsätzlich, einen offenen Konflikt mit einem Einbrecher zu vermeiden. Nach Einschätzung der Polizei Wuppertal sind Situationen, in denen Bewohner einen Täter unmittelbar auf frischer Tat antreffen, zwar selten. Kommt es dennoch dazu, sollte die eigene Sicherheit Vorrang haben.
Wenn es möglich ist, sollten Bewohner den direkten Kontakt vermeiden und sich in Sicherheit bringen. Je nach Situation kann es sogar sinnvoll sein, das eigene Haus zu verlassen und die Polizei zu verständigen. Eine Konfrontation kann insbesondere dann gefährlich werden, wenn der Eindringling bewaffnet ist oder weitere Personen im Gebäude gefährdet sind.
Notwehr hat rechtliche Grenzen
Das deutsche Strafrecht erlaubt grundsätzlich Notwehr, wenn eine Person einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abwehren muss. Die Gegenwehr darf jedoch nicht ohne Weiteres jedes Ausmaß annehmen. Überschreitet sie die erforderlichen Grenzen, kann die Staatsanwaltschaft den Fall strafrechtlich prüfen.
Eine besondere Regelung gilt für den sogenannten Notwehrexzess. Danach kann eine Überschreitung der Notwehrgrenzen unter bestimmten Voraussetzungen anders bewertet werden, wenn der Betroffene aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken handelt. Entscheidend sind dabei stets die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Problematisch kann eine Gegenwehr beispielsweise werden, wenn zwischen Bewohner und Eindringling ein erhebliches Kräfteungleichgewicht besteht und der Täter selbst unbewaffnet ist, der Bewohner aber dennoch eine Schusswaffe einsetzt. Ob eine Handlung noch durch Notwehr gedeckt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Im Fall von Nümbrecht spielte nach den Angaben der Polizei unter anderem eine Rolle, dass die mutmaßliche Einbrecherin mit einem Schlagstock bewaffnet gewesen sein soll. Das Ehepaar konnte sie bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte festhalten.
Fast 30.000 Wohnungseinbrüche in NRW
Die Gefahr von Wohnungseinbrüchen steigt insbesondere im Herbst und Winter. Nach der nordrhein-westfälischen Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr knapp 30.000 Wohnungseinbrüche registriert. Bei fast der Hälfte der Fälle blieb es beim Versuch. Die Aufklärungsquote lag bei etwas mehr als zehn Prozent.
Nach Angaben der Polizei nimmt die Zahl der Einbrüche in den Herbst- und Wintermonaten gegenüber dem übrigen Jahresverlauf um etwa ein Drittel zu. Die Täter profitieren dabei von der frühen Dunkelheit, die es ihnen erleichtert, unbemerkt vorzugehen.
Polizei bietet Beratung zum Einbruchschutz
Die Polizei bietet in Nordrhein-Westfalen umfangreiche Beratung zum Schutz vor Einbrechern an. Die örtlichen Polizeibehörden informieren unter anderem darüber, wie Fenster, Türen und andere mögliche Zugänge besser gesichert werden können.
Technische Schutzmaßnahmen können zwar das Risiko eines erfolgreichen Einbruchs deutlich verringern, einen vollständigen Schutz gibt es jedoch nicht. Gerade deshalb kommt es im Ernstfall darauf an, die eigene Sicherheit nicht durch eine unnötige Konfrontation mit einem Eindringling zusätzlich zu gefährden.