Großteil der Terrorermittlungen der Bundesanwaltschaft betrifft islamistischen Extremismus

Daniel H/CCA


Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist für besonders schwere Staatsschutzdelikte zuständig und führt Ermittlungen in allen Bereichen des Terrorismus. Dazu zählen islamistischer Extremismus ebenso wie rechtsextreme und linksextreme Gewalt. Hinweise auf mögliche Straftaten werden grundsätzlich unabhängig von politischer oder religiöser Motivation geprüft.
Aus verschiedenen sicherheitspolitischen Auswertungen und parlamentarischen Berichten der vergangenen Jahre geht hervor, dass der überwiegende Teil der beim Generalbundesanwalt geführten Terrorverfahren dem islamistischen Spektrum zugeordnet wird. In mehreren Analysen wird davon ausgegangen, dass mehr als 90 Prozent der entsprechenden Ermittlungen einen islamistischen Hintergrund haben. Der verbleibende Anteil entfällt auf Verfahren wegen rechtsextremistischer oder linksextremistischer Terrorverdachtsfälle.
Im Mittelpunkt vieler Verfahren stehen mutmaßliche Unterstützungsnetzwerke internationaler Terrororganisationen sowie Verdachtsfälle der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten. Häufig bestehen dabei internationale Verbindungen, etwa zu jihadistischen Gruppen oder zu Strukturen, die im Ausland aktiv sind. Die Bundesanwaltschaft übernimmt solche Verfahren insbesondere dann, wenn eine besondere Bedeutung für die innere Sicherheit vorliegt oder internationale Bezüge bestehen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich auch in der öffentlichen Diskussion immer wieder die Frage, wie diese Entwicklung gesellschaftlich wahrgenommen wird. Auch in Städten wie Wuppertal wird darüber gesprochen, welche Schlussfolgerungen aus solchen Zahlen gezogen werden sollten. Gleichzeitig bleibt die grundsätzliche Aufgabe der Sicherheitsbehörden bestehen, sämtliche extremistischen Strömungen im Blick zu behalten und mögliche Gefahren unabhängig von ihrer ideologischen Herkunft zu verfolgen.

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