Wuppertal. Das Landgericht hat einen 26-jährigen Wuppertaler vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigestellt. Die Richter kamen nach der Verhandlung zu dem Schluss, dass der Angeklagte für sein Handeln im maßgeblichen Moment nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Dem Mann wurde zur Last gelegt, im März des vergangenen Jahres einen anderen Mann mit einer Schere angegriffen zu haben. Laut Ermittlungen soll der Stich in Richtung des Auges geführt worden sein. Das Opfer wich dem Angriff aus, zog sich jedoch eine Schnittverletzung unterhalb des Auges zu.
Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein muss. Ob diese fehlende Steuerungsfähigkeit auf eine psychische Erkrankung oder den Einfluss von Drogen zurückzuführen war, konnte nach dem langen zeitlichen Abstand nicht mehr eindeutig bestimmt werden. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und entschied auf Freispruch.
Landgericht Wuppertal spricht 26-Jährigen von Körperverletzungsvorwurf frei
Dimitri Kamaras/CCA