Heute wird der Bundes-Lockdown im Bundestag beschlossen. Konkret bedeutet das: bundesweite Ausgangssperren, Schul-Schließungen sowie weitere Einschränkungen für Geschäfte. Bundesweit tritt die Notbremse in Kraft, sobald ein Inzidenz-Wert von 100, bzw. 165 für Schulen überschritten wird.
Das Ganze soll im Eilverfahren beschlossen werden. Dazu wird ab 11 Uhr die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Denn zurzeit entscheidet nicht der Bund, sondern die Länder. In einer zweiten und dritten Lesung die Notbremse vom Bundestag verabschiedet.
Denn, so ist der Plan, bei Abgeordnetenmehrheit gehts bereits morgen in den Bundesrat, und in Kraft zu treten.
Gesetzesentwurf sorgt schon jetzt für Verwirrung
So zeigt ein einfaches Beispiel für die Ausgangsbeschränkung bizarres. Wenn die Inzidenz an drei folgenden Tagen bei über 100 liegt, ist es für Paare eines Haushaltes nicht mehr möglich, ab 22 Uhr auf der Straße zu sein. Auf der anderen Seite können Jogger jedoch bis Mitternacht ihrem Hobby nachgehen.
Klagen gegen Ausgangssperre bereits erwartet
Bereits jetzt werden zahlreiche Klagen gegen die deutschlandweite Ausgangssperre erwartet. Alleine für die Wuppertaler Ausgangssperre gingen fünf Klagen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht ein.