Wuppertal – Im Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher wurden am Mittwoch vor dem Amtsgericht Wuppertal weitere Beweise und Zeugenaussagen präsentiert. Drei Männer im Alter von 30 bis 53 Jahren stehen vor Gericht, darunter ein Vater und sein Sohn aus Wuppertal sowie ein Mitangeklagter aus Wülfrath. Ihnen wird vorgeworfen, private Bilder und Videos der Schumachers sowie eine digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher in ihren Besitz gebracht und damit eine Zahlung von 15 Millionen Euro gefordert zu haben.
Forderung von 15 Millionen Euro
Laut Anklage drohten die Beschuldigten, die Daten im Darknet zu veröffentlichen, sollte die Zahlung verweigert werden. Die Staatsanwaltschaft präsentierte Beweismaterial, das insgesamt 900 Bilder, fast 600 Videos und die digitalisierte Krankenakte umfasst. Michael Schumacher, der nach einem schweren Skiunfall 2013 eine schwere Kopfverletzung erlitt, wird seitdem von seiner Familie vor der Öffentlichkeit abgeschirmt und benötigt pflegerische Betreuung.
Drohanrufe als zentrales Thema
Ein Schwerpunkt des Verhandlungstages lag auf der Wiedergabe von Drohanrufen des Hauptangeklagten, einem 53-jährigen ehemaligen Türsteher. In den Gesprächen forderte er unter anderem eine E-Mail-Adresse zur weiteren Kommunikation. Er versuchte, den Eindruck einer Erpressung zu relativieren, indem er die Zahlung als „Vermittlungsgebühr“ darstellte und betonte, die Übergabe der Daten sei unter Anwesenheit eines Anwalts geplant gewesen. Die Staatsanwaltschaft wertet diese Aussagen jedoch als klaren Versuch der Erpressung.
Zeugenberichte und Reaktionen
Sabine Kehm, die langjährige Managerin der Schumachers, sagte erneut aus. Sie schilderte die Umstände der Digitalisierung der sensiblen Daten, die ausschließlich auf dem privaten Grundstück der Familie stattfand. Private Handys mussten von Pflegekräften und anderen Mitarbeitern an der Grundstücksgrenze abgegeben werden, um die Privatsphäre der Familie zu schützen. Kehm erklärte, dass die Aufnahmen während der ruhigen Nachtstunden erfolgten, um den Pflegealltag nicht zu stören.
Zusätzlich wurde bekannt, dass der technikaffine Mitangeklagte aus Wülfrath gelegentlich bei technischen Problemen des Pflegepersonals hinzugezogen wurde. Dazu zählte beispielsweise das Zurücksetzen von Passwörtern oder der Austausch von Hardware. Details zu diesen Aufgaben wurden aus Sicherheitsgründen nicht weiter ausgeführt.
Kontroverse um Verteidigung und neue Vorwürfe
Die Verteidigung des Hauptangeklagten argumentierte, dieser sei durch erhebliche finanzielle Probleme und gesundheitliche Einschränkungen belastet. Der 53-Jährige leide an hohen Steuerschulden und habe in den Jahren 2017 und 2018 Herzinfarkte erlitten, die eine dauerhafte Medikamenteneinnahme erforderlich machen.
Ein weiterer Aspekt der Verhandlung warf Fragen zur Glaubwürdigkeit der Zeugen auf. Der Verteidiger des Wülfrathers brachte den Vorwurf ein, eine Krankenschwester der Familie sei 2019 auf dem Grundstück Opfer eines Verbrechens geworden. Dieses Thema wird jedoch in einem separaten Verfahren behandelt und steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem aktuellen Prozess.
Fortsetzung im Februar
Das Verfahren wird am 12. Februar 2025 fortgesetzt. Es wird erwartet, dass an diesem Tag die Plädoyers gehalten und möglicherweise ein Urteil gesprochen werden. Der Fall bleibt von öffentlichem Interesse begleitet, während die Motive und Hintergründe der Angeklagten weiterhin viele Fragen aufwerfen.