Wuppertaler Verein sieht sich auch in zweiter Instanz bestätigt – schriftliches Urteil wird im November erwartet
Wuppertal – Im Rechtsstreit um das geplante Tierschutzzentrum des Wuppertaler Vereins Pechpfoten zeichnet sich eine Entscheidung zugunsten des Projekts ab. Nach Angaben des Vereins verlief die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht entsprechend seiner Rechtsauffassung. Das schriftliche Urteil soll am 12. November 2026 verkündet werden.
Bereits das Wuppertaler Landgericht hatte dem Verein zuvor Recht gegeben. Pechpfoten geht davon aus, auch die zweite Instanz vollständig für sich entschieden zu haben. Eine endgültige Bewertung ist allerdings erst mit dem noch ausstehenden Urteil möglich.
Streit um Projekt in Wülfrath
Das geplante Tierschutzzentrum soll seit mehreren Jahren auf einem Gelände der Bergischen Diakonie Aprath entstehen, wenige Kilometer hinter der Wuppertaler Stadtgrenze auf Wülfrather Gebiet. Der Verein hat dort bereits ein bestehendes Gebäude saniert.
Auslöser des Rechtsstreits war ein Wechsel im Vorstand der Bergischen Diakonie. Danach wollte die Diakonie die Zusammenarbeit mit dem Verein beenden. Nach der bisherigen gerichtlichen Bewertung ist der zwischen beiden Seiten geschlossene Vertrag jedoch weiterhin wirksam.
Vorgesehen ist darin eine Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren sollen. Patienten der Diakonie sollen im Rahmen des Projekts Aufgaben im geplanten Tierschutzzentrum übernehmen. Das Konzept verbindet damit die Betreuung von Tieren mit Beschäftigungsangeboten für die Patienten.
Mit dem für den 12. November angekündigten Urteil des Oberlandesgerichts soll nun geklärt werden, ob der bestehende Vertrag auch in zweiter Instanz Bestand hat.
Tierschutzzentrum Pechpfoten: Entscheidung des Oberlandesgerichts steht noch aus
RaPie080307/CCA