Köln/Wuppertal – Aufgrund anhaltender Trockenheit hat die Bezirksregierung Köln ein vorläufiges Verbot zur Entnahme von Wasser aus mehreren Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Betroffen ist unter anderem die Wupper. Die Maßnahme dient dem Schutz der Ökosysteme und soll eine weitere Belastung der Gewässer in der anhaltenden Trockenperiode verhindern.
Konkret untersagt die Oberste Wasserbehörde den Einsatz mechanischer oder elektrischer Pump- und Saugvorrichtungen zur Wasserentnahme. Das Verbot gilt nicht nur für die Wupper, sondern auch für die Flüsse Agger, Sieg, Rur und Erft. Auch bei kurzfristigen Niederschlägen bleibt die Regelung in Kraft, da einzelne Regenfälle keine nachhaltige Entspannung der Gesamtsituation bewirken.
Die Allgemeinverfügung ist bis zum 30. September befristet. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Zulässig bleibt hingegen die Entnahme geringer Wassermengen mit Handgefäßen sowie das Tränken von Tieren direkt an den Flussufern. Die Behörde betont, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um die Wasserstände und die ökologische Funktion der Gewässer in Zeiten klimatischer Extrembedingungen zu erhalten.
Wasserentnahme aus der Wupper und weiteren Flüssen vorübergehend untersagt
Karlunun/CCA