Der Bundesgerichtshof befasst sich am Freitag mit einem Streit um ein großformatiges Fassadengemälde an einer Wohnanlage in Wuppertal. Das Gericht entscheidet als letzte Instanz darüber, ob das geplante Streetart-Kunstwerk umgesetzt werden darf.
Die Mehrheit der Wohnungseigentümer hatte dem Vorhaben bereits vor rund zwei Jahren zugestimmt. Geplant ist ein großflächiges Wandbild, das von einer international tätigen Künstlerin gestaltet werden soll.
Gegen das Projekt wendet sich ein einzelner Wohnungseigentümer. Er sieht in dem Fassadengemälde eine grundlegende Veränderung des Erscheinungsbildes der Wohnanlage. Zudem beanstandet er, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht feststand, wie das fertige Kunstwerk aussehen wird.
Mit seiner Klage blieb der Eigentümer bislang sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht ohne Erfolg. Beide Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass das Wandgemälde keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage darstellt. Außerdem verwiesen sie darauf, dass sich das geplante Kunstwerk in das bestehende Ensemble großformatiger Fassadenbilder entlang der Wuppertaler Talachse einfügt.
Das Vorhaben ist Teil des Projekts „Urbaner Kunstraum“, das vom Verein WupperOne929 organisiert wird. Im Rahmen der Initiative wurden bereits rund 50 haushohe Wandgemälde an Gebäuden in Wuppertal realisiert. Die Motive werden von internationalen Streetart-Künstlern gestaltet. Teilweise wurden die Projekte durch Workshops begleitet, an denen sich Einwohner beteiligen konnten.
Unterstützt wird das Projekt unter anderem vom nordrhein-westfälischen Heimatministerium, der Bezirksregierung sowie zahlreichen Wuppertaler Unternehmen, Vereinen und Institutionen.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird nun abschließend geklärt, ob das Fassadenkunstwerk an der Wohnanlage realisiert werden kann.
Bundesgerichtshof entscheidet über Wandgemälde an Wuppertaler Wohnanlage
Daniel H/CCA