Entführung nach Lohnstreit: Unbeteiligter Mitarbeiter als Geisel genommen

Wtotal/CCA



Prozess vor dem Wuppertaler Landgericht

Wuppertal. Ein Streit um ausstehenden Lohn hat im Januar 2023 auf einem Wuppertaler Firmengelände zu einer Entführung geführt. Ein Mitarbeiter, der mit dem ursprünglichen Konflikt nichts zu tun hatte, wurde von mehreren Männern angegriffen, mit Messern bedroht und gegen seinen Willen in ein Auto gezerrt. Die Flucht dauerte nur wenige Minuten. Kurz nach dem Verlassen des Firmengeländes trafen die Männer auf die alarmierte Polizei und lieferten sich eine kurze Verfolgungsfahrt.

Vor dem Landgericht Wuppertal müssen sich nun ein 44-Jähriger und ein 35-Jähriger unter anderem wegen Geiselnahme, Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung verantworten. Zwei weitere mutmaßlich Beteiligte sind bislang nicht identifiziert.

Falsches Opfer ausgewählt

Ausgangspunkt der Tat war ein Konflikt zwischen dem 44-Jährigen und seinem damaligen Arbeitgeber. Hintergrund waren nach Angaben der Beteiligten offene Lohnforderungen. Der Mann wandte sich an den 35-Jährigen, der ihm die Arbeitsstelle vermittelt hatte. Dieser erschien gemeinsam mit zwei weiteren Männern auf dem Firmengelände.

An einer Lagerhalle öffnete der 40-jährige Mitarbeiter die Tür. Er war nicht in den Lohnstreit verwickelt und hatte mit der Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dessen Arbeitgeber nichts zu tun. Als er die fremden Männer vom Gelände beziehungsweise aus dem Gebäude weisen wollte, entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung. Anschließend wurde der Mitarbeiter in das Auto des 35-Jährigen gezwungen.

Dem 44-Jährigen war nach eigener Darstellung bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass die Männer den falschen Mann aufgegriffen hatten. Dennoch stieg er ebenfalls in das Fahrzeug ein.

Opfer bis heute psychisch belastet

Der 40-Jährige schilderte vor Gericht die Ereignisse aus seiner Sicht. Während der Fahrt sei er von den beiden bislang unbekannten Männern mit Messern bedroht und geschlagen worden. Die Waffen seien gegen seinen Körper gerichtet worden. Zudem sei ihm für den Fall einer Gegenwehr mit einem Messerstich gedroht worden.

Die Fahrt endete, als die Polizei auf das Fahrzeug aufmerksam wurde. Die Männer warfen nach Angaben des Opfers während der Verfolgung verdächtige Gegenstände aus dem Wagen. Zugleich sei ihm für den Fall einer Anzeige mit weiteren Konsequenzen gedroht worden. Der 40-Jährige erlitt unter anderem eine Verletzung am Auge und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Nach der Tat geriet der Mitarbeiter nach eigener Darstellung zusätzlich unter Druck. Sein Arbeitgeber habe ihn dazu bewegen wollen, die Anzeige zurückzunehmen, da auch er von den Beteiligten bedroht worden sei. Als der 40-Jährige dies ablehnte, verlor er seinen Arbeitsplatz.

Angstzustände und Behandlung

Die Folgen der Tat belasten den Mann nach wie vor erheblich. Nach eigenen Angaben war er vor dem Übergriff körperlich und psychisch gesund, hatte sich beruflich weiterentwickelt und regelmäßig fortgebildet. Inzwischen befindet er sich in psychiatrischer Behandlung und nimmt Medikamente. Er leidet unter Angstattacken, Schlafproblemen und erheblichen Einschränkungen im Alltag. Teilweise fällt es ihm schwer, seine Wohnung zu verlassen. Auch seine bisherigen Bewerbungen um eine neue Arbeitsstelle blieben erfolglos.

Angeklagte räumen Vorwürfe ein

Zu Beginn des Prozesses hatte der Vorsitzende Richter einen Täter-Opfer-Ausgleich angeregt. Die Angeklagten stimmten dem Vorschlag zu. Ihre Verteidiger machten zugleich geltend, dass die Tat nicht von langer Hand vorbereitet worden sei und die Situation während des Geschehens eskaliert sei.

Im Rahmen des Vergleichs erkannten die beiden Angeklagten die gegen sie erhobenen Vorwürfe an. Sie erklärten ihr Bedauern und verpflichteten sich, dem 40-Jährigen 2000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der Betroffene stimmte dem Vergleich zunächst zu.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens änderte er jedoch seine Haltung und wollte die angebotene Entschuldigung nicht mehr annehmen. Der Prozess vor dem Landgericht Wuppertal wird deshalb fortgesetzt.

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