Stadt weist Darstellung zur Absage des „Elberfelder Cocktails“ zurück

-wuppertaler /CCA


Verwaltung sieht Veranstaltung weiterhin genehmigungsfähig

Nach der Absage des Stadtfestes „Elberfelder Cocktail“ hat die Stadt Wuppertal den Aussagen des Veranstalters widersprochen. Die Verwaltung teilte mit, die Entscheidung zur Absage mit Bedauern und zugleich mit Verwunderung zur Kenntnis zu nehmen.

Nach Angaben des Rathauses liegt derzeit ein Antrag der FH Event GmbH für die Durchführung der Veranstaltung vom 24. bis 26. Juli auf dem Laurentiusplatz vor. Dieser Antrag sei bislang nicht zurückgezogen worden und würde aus Sicht der zuständigen Fachverwaltung genehmigt werden können. Voraussetzung hierfür wäre die Zustimmung der Bezirksvertretung Elberfeld.

Empfehlung für mehrjährige Genehmigung vorbereitet

Für die Sitzung der Bezirksvertretung am 24. Juni habe die Verwaltung bereits eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet. Darin werde empfohlen, die Veranstaltung nicht nur für das laufende Jahr, sondern zugleich für die kommenden Jahre im beantragten Umfang zu genehmigen.

Auch eine Erweiterung des Veranstaltungsbereichs auf die Herzogstraße, die seitens des Veranstalters mündlich angesprochen worden sei, wäre nach Angaben der Stadt grundsätzlich genehmigungsfähig gewesen. Nicht umsetzbar sei dagegen die gewünschte Verbindung zwischen Herzogstraße und Laurentiusplatz über den Kasinokreisel und die Friedrich-Ebert-Straße gewesen. Eine dafür notwendige vollständige Sperrung des Verkehrsraums sei aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken von Polizei und Verkehrsbehörde ausgeschlossen worden.

Keine Einwände gegen Veranstaltung auf dem Laurentiusplatz

Für die ursprünglich beantragte Durchführung auf dem Laurentiusplatz habe es hingegen keine sicherheitsrelevanten oder behördlichen Bedenken gegeben. Die Verwaltung betont, erst durch die Berichterstattung in den Medien von der Absage erfahren zu haben. Aus Sicht des Rathauses hätte man gemeinsam mit dem Veranstalter und weiteren Beteiligten nach möglichen Lösungen suchen können.

Wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend

Die FH Event GmbH hatte die Absage zuvor mit wirtschaftlichen Gründen begründet. Nach Darstellung des Unternehmens sei die verbleibende Veranstaltungsfläche nicht ausreichend gewesen, um das Fest kostendeckend auszurichten. Deshalb sei eine Ausweitung bis zum Laurentiusplatz angestrebt worden. Da die gewünschte Verbindung zwischen den Veranstaltungsbereichen nicht realisierbar gewesen sei, hätte das Fest auf zwei voneinander getrennte Bereiche verteilt werden müssen.

Nach Einschätzung des Veranstalters wäre ein solches Konzept nicht sinnvoll umsetzbar gewesen. Angesichts umfangreicher Auflagen sowie des erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwands habe man sich daher gegen die Durchführung der Veranstaltung entschieden.

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