Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines ehemaligen Schülers des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums in Wuppertal verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Wuppertal rechtskräftig, das den Jugendlichen wegen versuchten Mordes in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt hatte.
Dem Landgericht zufolge hatte der zur Tatzeit 17-Jährige im Februar 2024 während einer Unterrichtspause drei Mitschüler mit einem Messer angegriffen. Die Verletzungen im Bereich des Nackens und des Hinterkopfs waren potenziell lebensbedrohlich. Der Täter näherte sich den ahnungslosen Mitschülern gezielt von hinten und überraschte sie mit wuchtigen Stichen, was das Gericht als heimtückisch bewertete und somit das Mordmerkmal der Heimtücke bejahte.
Nach den Angriffen auf die drei Jugendlichen fügte sich der Angeklagte mehrere Stichverletzungen in den Brustbereich zu, mutmaßlich in suizidaler Absicht. Im Anschluss attackierte er einen vierten Mitschüler mit einem Messerstich in den Kopf. Laut den Feststellungen des Gerichts befand sich der Jugendliche während der gesamten Tat in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit.
Die Revision des Angeklagten stützte sich auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs konnte jedoch keine Rechtsfehler erkennen, die zu einer Aufhebung des Urteils geführt hätten. Die Entscheidung wurde am 8. Mai veröffentlicht.
Messerangriff am Wuppertaler Gymnasium: Bundesgerichtshof bestätigt Schuldspruch
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