Nach Messerangriff im Schienenersatzverkehr: Jugendstrafe wegen versuchten Mordes

Wtotal/CCA



Das Wuppertaler Landgericht hat einen 19-Jährigen nach einem Messerangriff in einem Bus des Schienenersatzverkehrs zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil fiel wegen versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Tat ereignete sich im Februar nach einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und zwei Gruppen von Fahrgästen. Im Verlauf des Streits zog der damals 19-Jährige ein Messer und stach mehrfach auf zwei junge Männer ein.

Eines der Opfer, ein 19-jähriger deutsch-türkischer Staatsangehöriger, erlitt Stichverletzungen im Bauch- und Gesichtsbereich. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft bestand aufgrund der Schwere der Verletzungen Lebensgefahr. Der zweite Geschädigte, 20 Jahre alt und ebenfalls deutsch-türkischer Staatsangehöriger, wurde durch mehrere Schnittverletzungen am Kopf schwer verletzt.

Das Verfahren wurde schneller abgeschlossen als ursprünglich vorgesehen. Mit dem Urteil ist die strafrechtliche Aufarbeitung des Angriffs vorerst beendet.

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