Schulgeld beantragen – auch für „Kinder“ über 18 Jahre

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Noch den kompletten Monat Juli über kann zusätzliches Geld für Schulmaterialien beantragt werden, denn Eltern stehen auch für Kinder über 18 Jahre zusätzliche Leistungen für Schulmaterial zu.

In jedem neuen Schuljahr sind viele Anschaffungen für Schulkinder zu tätigen – auch für die großen „Kinder“. Von notwendigen Materialien wie Stifte, Hefte und Malkästen bis hin zu Schulbüchern: Die Liste ist lang. Das Bürgergeld-Gesetz sieht hier für Familien zusätzliche Leistungen in Höhe von 130 Euro aus dem Bildungspaket vor. Alle Kinder und Jugendliche unter 18, also jene, die im Zeitraum vom 2. August 2007 bis zum 30. September 2019 geboren wurden, erhalten das Schulgeld automatisch. Für „Schulkinder“ über 18 Jahre kann das Schulgeld noch bis zum 1. August 2025 beantragt werden. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, erfolgt die Auszahlung zu diesem Datum. Volljährige Personen benötigen einen Nachweis in Form einer Schulbescheinigung.

Wer kann Schulgeld erhalten?

  • Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Welche Gesetzesgrundlage gilt?
Gemäß § 28 Abs. 3 SGB II wird der persönliche Schulbedarf anerkannt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.

Wo kann das Schulgeld beantragt werden?
Anträge gibt es online im Serviceportal oder in den Geschäftsstellen des Jobcenters Wuppertal.

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