Wie viel Schmerzensgeld gibt es für Rufmord?

Die Wuppertaler Junior-Uni am Loh (Foto: Achim Otto)

Spricht jemand von Rufmord, verallgemeinert er. Denn im Grunde beinhaltet der Begriff Rufmord gleich mehrere Straftatbestände. Mit dazu gehört die Verleumdung, die üble Nachrede, sowie die Diskreditierung. Um zu bestimmen, welche der Straftaten vorliegt, muss das jeweilige Motiv der Aussage näher beleuchtet werden. Dennoch werden sämtliche dieser Straftaten bei einer Anzeige entsprechend geahndet. Neben einer Freiheitsstrafe kann es zur Verhängung einer Zahlung von Schmerzensgeld kommen. Wie hoch dieses ausfällt und was noch wichtig ist, soll nachfolgend erläutert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Verleumdung und Rufmord?

Per Definition beinhaltet der Rufmord einen Tatbestand, mittels dem eine Rufschädigung herbeigeführt werden soll oder aber dass das Ansehen oder die Ehre einer bestimmten Person geschädigt wird. Grundsätzlich handelt es sich bei Rufmord jedoch nur um einen Oberbegriff, der die folgenden Straftatbestände beinhaltet:

  • Verleumdung: Bei einer Verleumdung werden von einer Person Behauptungen aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprechen. Dies geschieht vor allem mit dem Wissen, dass die Behauptungen unwahr sind.
  • Üble Nachrede: Zwar werden bei der üblen Nachrede ebenfalls Behauptungen aufgestellt, die betreffende Person weiß jedoch zuvor nicht, ob diese der Wahrheit entsprechen. Diese müssen sich jedoch später als falsch erweisen, um den Tatbestand einer üblen Nachrede zu erfüllen.
  • Diskreditierung: Dieser Tatbestand beinhaltet das Vertrauen zwischen zwei Personen, welches von einer der beiden gezielt untergraben wird und somit zu einer Diskreditierung führt. Hierfür bedient sich der Täter der Verbreitung von Gerüchten oder er lügt.

Die jeweilige Abgrenzung ist nicht immer ganz einfach. Denn nicht immer ist eine Behauptung auch gleich eine Verleumdung oder kommt einer üblen Nachrede gleich.

Wichtig: Bei Rufmord im Allgemeinen wird vom Täter hauptsächlich das Ziel verfolgt, die Ehre eines anderen zu schädigen oder ihn herabzuwürdigen.

Was sind Beispiele für Rufmord?

Die Beispiele für Rufmord lassen sich in drei Kategorien einteilen:

  • Schmähkritik: Im allgemeinen Gespräch werden Kollegen oder Konkurrenten als Fachidioten bezeichnet.
  • Gerüchte: Jemand erzählt, dass er glaubt, eine bestimmte andere Person betreibt illegale Geschäfte.
  • Unwahrheiten: Es wird von jemandem die Behauptung aufgestellt, ein anderer würde Steuern hinterziehen oder regelmäßig seine Frau hintergehen.

Nicht immer ist ganz klar, zu welcher Gruppe eine Aussage gehört und nicht immer besitzen sie einen strafbaren Charakter. Welches Vergehen tatsächlich vorliegt, wird in der Regel anhand des einzelnen Falls geklärt.

Welche Äußerungen sind strafbar?

Um einen Straftatbestand zu erfüllen, sind bei den getätigten Aussagen stets gewisse Voraussetzungen erforderlich.

Stellt jemand einfach eine Behauptung auf oder redet schlecht hinter dem Rücken der betroffenen Person über ihn, ohne den Namen dieser zu nennen, erfüllt dies noch nicht den Straftatbestand einer Verleumdung, Diskreditierung oder üblen Nachrede.

Solange der Täter den Verdächtigen ohne jegliche Namensnennung (also anonym) beleidigt, handelt es sich nicht um eine Straftat. Denn theoretisch könnte er jeden meinen. Nennt er jedoch den vollständigen Namen des Verdächtigen, erlangt die Tat einen strafbaren Charakter. Denn so besteht die Gefahr, dass sich die Behauptungen innerhalb des kompletten Bekannten- oder Freundeskreises verbreiten und somit sein Ruf nachhaltig geschädigt wird.

Gleiches gilt auch bei Personen aus dem öffentlichen Leben, bei denen derlei Behauptungen von den Medien regelrecht ausgeschlachtet werden und sich wie ein Lauffeuer verbreiten können. Eine Rufschädigung sorgt hierbei nicht nur für die Herabwürdigung der Person an sich, sondern auch die ihrer Arbeit. Infolgedessen kann ein Rufmord schwerwiegende Folgen für das Opfer haben, da sie ihm möglicherweise keine neuen Aufträge einbringt.

Die Strafe kann für den Täter sehr unterschiedlich ausfallen. Denn hier wird nach Vorsatz, Schwere der Tat und eventuellen Vorstrafen gemessen. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ist möglich. Bei der Höhe der Geldstrafe ist die wirtschaftliche Situation des Täters entscheidend.

Insgesamt ist es sehr schwierig, die Höhe des jeweiligen Schmerzensgeldes zu nennen, denn diese wird im Regelfall individuell bestimmt.

Gut zu wissen: Die gesetzlichen Grundlagen für Verleumdung und üble Nachrede sind in den Paragrafen 186 und 187 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu finden.

Wie kann man Verleumdung beweisen?

Um eine Verleumdung zu beweisen ist es wichtig, dass sich der Geschädigte zunächst professionelle Hilfe holt. Diese findet er in Form eines Fachanwalts für Strafrecht. Dieser kann auch dabei helfen, das jeweilige Vergehen einzuordnen und zu bestimmen, ob es sich um Verleumdung, üble Nachrede oder eine Diskreditierung handelt.

Gleichwohl hilft ein Rechtsanwalt dabei, die Ansprüche durchzusetzen und sämtliche Beweise zu sichern. Diese können beispielsweise aus Screenshots von Chats bestehen, in denen die entsprechenden Behauptungen aufgestellt wurden. Zeugenaussagen sind jedoch ebenso wichtig und sollen keineswegs vernachlässigt werden, sofern es etwaige Zeugen gibt.

Kam es infolge der Behauptungen zu finanziellen Einbußen beim Geschädigten, weil der Täter eine Herabwürdigung seines Unternehmens im Fokus hatte, sind Geschäftsunterlagen wichtig. Denn sie können einen detaillierten Rückgang von Kunden oder aber Einnahmen aufzeigen, was dem Geschädigten ebenfalls die Option gibt, einen Ausgleich in Form von Schadenersatz geltend zu machen.

Zuletzt ist es sehr wichtig, den Rechtsanspruch möglichst rasch anzuzeigen. Denn die Verjährungsfrist für Rufmord beträgt drei Jahre.

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