Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung in Wuppertal kann nicht vollständig umgesetzt werden

Wtotal/CCA



Die Stadt Wuppertal wird den ab dem 1. August geltenden Rechtsanspruch auf eine Nachmittagsbetreuung für Erstklässler nicht an allen Grundschulen vollständig erfüllen können. Nach Angaben der Stadt stehen an den meisten Grundschulen ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. An einzelnen Standorten reicht das Angebot jedoch nicht aus.

Insgesamt haben 190 Kinder für das kommende Schuljahr keinen Platz in der Nachmittagsbetreuung erhalten. Damit bleibt der gesetzlich verankerte Anspruch in diesen Fällen zunächst unerfüllt.

Der Rechtsanspruch gilt zunächst ausschließlich für Kinder der ersten Klassen. In den kommenden Jahren wird er schrittweise auf die höheren Jahrgangsstufen ausgeweitet.

Um kurzfristig zusätzliche Plätze zu schaffen, wäre es grundsätzlich möglich, bestehende Betreuungsverträge von Kindern aus höheren Klassen zu kündigen. Von diesem Schritt sieht die Stadt jedoch bewusst ab. Nach ihrer Einschätzung würde eine solche Maßnahme erhebliche Auswirkungen auf das soziale Miteinander haben und Familien, die bereits auf die Betreuung angewiesen sind, vor große Probleme stellen.

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