Unternehmen können ab September Zuschüsse für die Optimierung interner Prozesse beantragen
Kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können ab dem 7. September erneut finanzielle Unterstützung für die Digitalisierung ihrer Geschäfts- und Produktionsabläufe erhalten. Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ihre internen Prozesse systematisch untersuchen und mithilfe digitaler Lösungen verbessern wollen.
Gefördert werden externe Beratungsleistungen. Ziel ist es, bestehende Arbeits- und Produktionsabläufe zu analysieren, Schwachstellen zu identifizieren und darauf aufbauend digitale Lösungen zu entwickeln. Auch bei der Auswahl und Einführung geeigneter Software können Unternehmen Unterstützung erhalten. Für die Betreuung des Programms ist seit diesem Jahr die NRW.BANK zuständig.
Zuschuss von bis zu 15.000 Euro
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung beträgt bis zu 500 Euro je Beratungstag. Bezuschusst werden höchstens 30 Beratungstage, sodass pro Unternehmen insgesamt bis zu 15.000 Euro möglich sind.
Die geförderte Beratung kann mehrere Schritte umfassen. Zunächst werden die bestehenden Geschäfts- und Produktionsprozesse erfasst und dokumentiert. Anschließend entwickeln die Berater ein Konzept für optimierte digitale Abläufe. Ein weiterer Schwerpunkt kann die Auswahl einer geeigneten Software sein. Auch die fachliche Begleitung bei deren Einführung ist förderfähig.
Nicht übernommen werden dagegen die Kosten für den Erwerb der Software. Ebenso sind Ausgaben für Hardware und Lizenzen von der Förderung ausgeschlossen.
Anträge ab 7. September möglich
Der neue Förderaufruf beginnt am 7. September 2026 um 10 Uhr und läuft regulär bis zum 1. Dezember. Für das Programm stehen in diesem Zeitraum insgesamt 1,815 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Kundenportal der NRW.BANK.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des vollständigen Antragseingangs. Die Bewilligung erfolgt nach dem sogenannten Windhundprinzip. Unternehmen, deren vollständige Unterlagen zuerst eingegangen sind, werden entsprechend früher berücksichtigt. Der Förderaufruf kann deshalb vor dem regulären Ende geschlossen werden, sobald die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind.
Beratungsunternehmen können frei gewählt werden
Für die Antragstellung benötigen Unternehmen unter anderem ein gültiges Angebot eines Beratungsunternehmens. Welcher Dienstleister beauftragt wird, können die Unternehmen selbst entscheiden. Eine spezielle Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben. Voraussetzung ist jedoch, dass das Beratungsunternehmen seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union hat.
Darüber hinaus darf das geförderte Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn gilt bereits die rechtsverbindliche Erteilung eines projektbezogenen Beratungsauftrags.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen damit insbesondere die systematische Vorbereitung von Digitalisierungsprojekten. Im Mittelpunkt stehen zunächst die bestehenden betrieblichen Abläufe und deren Verbesserung, bevor über die Auswahl konkreter digitaler Anwendungen entschieden wird.
NRW legt neue Digitalförderung für den Mittelstand auf
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