Zahnarzt wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung verurteilt

D+A/CCA



Wuppertal – Ein 63-jähriger Zahnarzt aus Wuppertal ist vom zuständigen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Hintergrund ist ein Vorfall, bei dem der Mediziner einen Patienten gegen dessen ausdrücklichen Willen behandelt und dabei verletzt haben soll.

Nach den Feststellungen des Gerichts wollte der Patient die zahnärztliche Behandlung abbrechen. Der Zahnarzt hinderte ihn jedoch daran, indem er ihn gewaltsam in den Behandlungsstuhl zurückdrückte und die Maßnahme ohne dessen Einwilligung fortsetzte. Dabei kam es zu unsachgemäßen Handgriffen, die zu einer Verletzung des Patienten führten.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Freiheitsberaubung sowie Körperverletzung vorgeworfen. Das Gericht sah beide Tatbestände als erwiesen an und verhängte eine zweijährige Haftstrafe.

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