Energiekosten-Zuschuss für Unternehmen jetzt beantragen

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Unternehmen aus besonders energieintensiven Branchen können noch bis Ende August 2022 einen Zuschuss zu ihren eigenen Energiekosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Möglich ist die Beantragung bis zum 31. August 2022.
Grundlage für die Förderung ist eine Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimawandel, das sogenannte Energiekostendämpfungsprogramm.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat gravierende Auswirkungen auf die Industrieunter-
nehmen in Deutschland. Neben Störungen der Lieferketten sind insbesondere die Erdgas- und Strompreise stark gestiegen.
Die Erdgas- und Stromkosten machen bei vielen dieser Unternehmen einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten aus. Bereits eine Verdopplung stellt für Unternehmen, die diesen Kostenanstieg
nicht vollständig weitergeben können, eine besondere, teilweise bis zur Existenzgefährdung reichende Belastung dar. Um die Belastung oberhalb der Verdopplung der Kosten für Erdgas und Strom zumindest teilweise abzudämpfen und damit einen Beitrag zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland zu leisten, wurde das Energiekostendämpfungsprogramm aufgelegt.
In drei Stufen werden für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 Zuschüsse zu den gestiegenen Strom- und Gaspreisen gezahlt.

Die Förderstufen unterscheiden sich zum Beispiel nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.
Der Zuschuss wird anteilig an den Mehrkosten berechnet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten aus den Monaten Juli bis September 2022 mit höchstens 80 Prozent desselben Verbrauchs aus dem Vorjahr gefördert werden. Maximal werden finanzielle Hilfen von 50 Millionen Euro pro Unternehmen bewilligt.

Antragsschluss ist der 31. August 2022 – Unterlagen können online eingereicht werden: https://www.bafa.de

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