Gericht weist Wuppertals Klage gegen Gemeindefinanzierung ab

Dimitri Kamaras/CCA



Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag, dem 18. November 2025, mehrere Klagen der Stadt Wuppertal gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz zurückgewiesen. Die Beschwerden stammten aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 und richteten sich gegen die Aufteilung der Landesmittel an die Kommunen.

Wuppertal sowie weitere Städte hatten geltend gemacht, durch die gesetzliche Systematik finanziell benachteiligt zu werden. Das Land unterscheidet bei seinen Zuweisungen zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten. Diese Differenzierung bleibt nach der Entscheidung des Gerichts zulässig. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass weder das Gleichbehandlungsgebot noch das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt werden.

Der Gerichtshof bewertete die Einteilung des Landes als rechtlich vertretbar. Gleichzeitig wurde offengelassen, ob alternative Kriterien für die Verteilung der Finanzmittel möglicherweise sinnvoller sein könnten. Eine solche inhaltliche Prüfung sei jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.

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