THG-Quote – mit den Firmenwagen den Umsatz steigern

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Im Zuge der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Regierung die Klimaschutzvorgaben verschärft. Auf der politischen Agenda Berlins steht nun, die Emissionen Deutschlands bis zum Jahre 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Zudem wurde gesetzlich verankert, dass Deutschland 2045 klimaneutral sein muss.

Um diese anspruchsvollen Ziele zu erreichen, werden Schritt für Schritt Maßnahmen getroffen, die den Emissionsausstoß bis Mitte des Jahrhunderts entscheidend reduzieren sollen.

Ein populäres Instrument auf diesem Wege ist die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Dabei erhalten Besitzer eines Elektrofahrzeuges eine jährliche Prämie, die nicht aus dem Steuersäckel finanziert wird. Besonders profitieren Unternehmen, die ihre Firmenflotten komplett auf E-Mobilität umstellen oder eine öffentlich zugängliche Ladesäule zur Verfügung stellen.

Was ist die THG-Quote?

Die THG-Quote ist ein gesetzlich geregeltes Instrument, das den Ausstoß von schädlichen CO2-Emissionen im Verkehrssektor sukzessive verringern soll. Der Bereich ist in Deutschland für etwa 20 Prozent der Emissionen von Treibhausgasen verantwortlich. Er gehört damit neben dem Wohnungssektor zu den emissionsstärksten Segmenten der deutschen Wirtschaft.

Gleichzeitig rechnet die Regierung damit, dass mithilfe der THG-Quote die Transformation hin zur umweltfreundlichen Energiegewinnung beschleunigt wird. Die Regierung verfolgt dabei drei Ansätze:

  • Eine Verlagerung des Verkehrs auf emissionsärmere Verkehrsmittel
  • Die Beschleunigung des Umstiegs auf alternative und umweltfreundliche Antriebsarten
  • Eine allgemeine Reduzierung des Verkehrsaufkommens

Der Hintergrund der THG-Quote

In Deutschland existiert die THG-Quote seit dem Jahre 2015. Im Kern besagt die Regelung, dass Unternehmen der Mineralölwirtschaft eine bestimmte Quote ihrer Produkte schadstofffrei herstellen müssen. Der Anteil an emissionsfreien Produkten steigt ständig an und wird bis zum Ende des Jahrzehnts 25 Prozent der Gesamtproduktion betragen.

Es ist abzusehen, dass die wenigsten Unternehmen diese Vorgaben erfüllen können. Es ist ihnen jedoch erlaubt, Zertifikate von Firmen zu kaufen, die emissionsarme beziehungsweise emissionsfreie Kraftstoffe produzieren oder benutzen und daher nicht unter die Quotenregelung fallen. Auf diese Art und Weise können die Unternehmen der Mineralölwirtschaft hohen Strafzahlungen aus dem Wege gehen.

Seit Beginn des letzten Jahres fallen Halter von Elektrofahrzeugen unter die Kategorie der Schadstofffreiheit. Sie können einmal jährlich eine THG-Quote für Firmenwagen und Privatfahrzeuge beantragen. Seitdem lohnt es sich für Unternehmen mit eigener Firmenflotte in besonderem Maße, ihren gesamten Fuhrpark auf umweltfreundliche Antriebsformen umzustellen.

Wie läuft der THG-Quotenhandel ab?

Die THG-Quote wird vom Bundesministerium für Umwelt- und Naturschutz jährlich neu festgelegt. 2023 beträgt die Quote 8 Prozent, welche die Unternehmen der Mineralölwirtschaft an Emissionen einsparen müssen. Die Höhe der Prämie richtet sich dabei nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Privatleute und Flottenbetreiber werden bei der Abwicklung gleichwertig behandelt.

Auszahlung über Zwischenhändler

In der Theorie ist es sowohl für jeden privaten Autobesitzer als auch für Unternehmen mit einer elektrisch betriebenen Fahrzeugflotte und die Betreiber einer öffentlich zugänglichen Ladestation möglich, die THG-Prämie direkt mit den Mineralölgesellschaften zu verhandeln. Praktisch entsteht dabei für beide Seiten ein administrativer Aufwand, der den geldwerten Vorteil, der mit der THG-Prämie erzielt werden kann, zunichte machen würde. Daher wird das Geschäft über sogenannte THG-Quotenhändler abgewickelt.

Dabei handelt es sich um Dienstleistungsunternehmen, die die Anträge ihrer Kunden sammeln. Sobald eine genügende Anzahl zusammengekommen ist, lassen die Dienstleister die Anträge vom Umweltbundesamt auf ihre Berechtigung zur Teilnahme am Quotenhandel überprüfen. Genehmigte Anträge werden an die Mineralölgesellschaften verkauft. Diese überweisen die erzielten Summen an den Quotenhändler, der die Beträge nach Abzug einer Kommission anteilig an die Berechtigten weitergibt.

Welche Fahrzeuge sind berechtigt?

Von der THG-Quote profitieren alle vollelektrisch betriebenen Fahrzeuge. Darunter fallen sowohl Kleinkrafträder als auch Pkw sowie Busse und Lkw. Für Unternehmen mit einer Firmenflotte kommen vor allem die Fahrzeugklassen N1, N2, M1 und M3 infrage.

Auch betriebseigene Ladestationen besitzen das Anrecht auf die Prämie. Dafür müssen sie zumindest teilweise öffentlich zugänglich sein. Hybride und Plug-in-Fahrzeuge dagegen sind von der THG-Quote ausgeschlossen.

Wie hoch ist die THG-Prämie?

Inzwischen sind zahlreiche Anbieter entstanden, sodass die Höhe der Prämie den marktwirtschaftlichen Prinzipien von Angebot und Nachfrage unterliegt. Deshalb empfiehlt es sich für die Berechtigten, über einen Vergleich den besten Dienstleister herauszufiltern. Laut ADAC werden 2023 Prämien in einer Höhe von 250 bis 350 Euro pro Pkw ausbezahlt. Für elektrisch betriebene Lkw und Busse liegt eine THG-Prämie von bis zu 15.000 Euro jährlich im Bereich des Möglichen.

Wie erhält ein Unternehmen die THG-Quote?

Jeder Quotenhändler verfügt über sein eigenes Verfahren, um die Anträge zu bearbeiten. Zudem erreichen die Anbieter inzwischen einen gewissen Spezialisierungsgrad. So beschränken sich einige Händler ausschließlich auf Privatfahrzeuge. Für Firmenflotten hat sich der Anbieter emovy.de aufgrund der schnellen Bearbeitung einen Namen gemacht. In der Regel läuft das Antragsverfahren nach dem folgenden einfachen Schema ab

  • Die benötigten Daten sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins werden auf der Plattform des Dienstleisters hochgeladen.
  • Der Vermittler leitet die Daten an das Umweltbundesamt weiter. Dieses stellt für die berechtigten Fahrzeuge ein Zertifikat für den Quotenverkauf aus.
  • Die genehmigten Anträge werden an den Quotenhändler zurückgesendet. Dieser verkauft die Zertifikate an quotenpflichtige Unternehmen innerhalb Deutschlands.
  • Sobald die Mineralölunternehmen die Prämie bezahlt haben, werden sie an die Vermittler weitergeleitet. Manche Quotenhändler zahlen die Beträge innerhalb einer Frist von wenigen Tagen aus. Andere warten so lange, bis das Geld von den quotenpflichtigen Firmen auf ihrem Konto eingegangen ist. Dann kann sich die Auszahlung an den Endkunden mehrere Wochen hinziehen.

Maßgeblich ist der Eintrag im Fahrzeugschein

Laut Gesetz erhalten die Prämien nur Berechtigte, die als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind. Im Falle eines Fuhrparks muss daher jeder Firmenwagen auf das Unternehmen zugelassen sein. Sollte das Management des Fuhrparks von einem externen Unternehmen abgewickelt werden, empfiehlt es sich, rechtlich sicherzustellen, dass dieser Dienstleister ausschließlich im Namen des Fuhrparkbesitzers handelt.

Viele Unternehmen lassen ihre Beschäftigten als Halter des Firmenwagens eintragen. Dies geschieht oft dann, wenn ein Außendienstler einen nur ihm zugewiesenen Dienstwagen erhält. In diesem Falle ist der betroffene Mitarbeiter für die Antragstellung verantwortlich. Es empfiehlt sich, vorab eine Vereinbarung zu treffen, zu wessen Gunsten die THG-Prämie ausgezahlt wird.

Im Falle, dass mehrere Mitarbeiter im Fahrzeugschein als Halter eingetragen sind, ist eine Antragstellung nur nach Absprache und mit dem Einverständnis des Arbeitgebers möglich.

Müssen die Einnahmen versteuert werden?

Privatpersonen müssen die THG-Prämie nicht versteuern. Elektrisch betriebene Dienstwagen sind jedoch Eigentum des Unternehmens und werden dem Betriebsvermögen zugerechnet. Daher müssen die Einnahmen der THG-Quote vollumfänglich versteuert werden.

Fazit

Prämien, die über die THG-Quote erzielt werden, können den Umsatz eines Unternehmens erheblich steigern. Die Beantragung ist einfach und unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der für Privatleute. Die Abwicklung über professionelle Dienstleister gestaltet sich in der Regel bequem, sicher und zügig. Wenn die THG-Prämie nicht in Anspruch genommen wird, verfällt sie nicht, sondern kommt der Staatskasse zugute.

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