Wuppertal zählt bei Terrassengebühren zu den teuersten Städten in NRW

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Wer in Wuppertal einen Außenbereich für sein Gastronomieangebot nutzen möchte, muss dafür im landesweiten Vergleich besonders tief in die Tasche greifen. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen hervor. Demnach belegt die Stadt gemeinsam mit Düsseldorf den zweiten Platz unter den 30 größten Städten des Landes. Höhere Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen durch die Außengastronomie werden lediglich in Bonn erhoben.

Für die Analyse wurden die Kosten für einen 25 Quadratmeter großen Außenbereich in zentraler Innenstadtlage während der Hauptsaison von Mai bis September zugrunde gelegt. In Bonn belaufen sich die Gebühren unter diesen Voraussetzungen auf knapp 1.800 Euro. In Wuppertal und Düsseldorf werden rund 1.200 Euro fällig. Der landesweite Durchschnitt liegt bei etwa 700 Euro.

Die sogenannten Sondernutzungsgebühren fallen in den meisten Städten an, wenn Gastronomen Tische und Stühle auf öffentlichen Flächen vor ihren Betrieben aufstellen. Die Höhe der Abgaben wird von den Kommunen selbst festgelegt und unterscheidet sich daher teils erheblich.

Besonders deutlich wird dies im Vergleich innerhalb des Bergischen Städtedreiecks. Während in Wuppertal rund 1.200 Euro erhoben werden, liegen die Gebühren in Solingen bei 500 Euro und in Remscheid bei 625 Euro. Noch weiter geht Krefeld: Dort hat der Stadtrat beschlossen, bis Ende 2030 vollständig auf die Erhebung entsprechender Gebühren zu verzichten.

Der Bund der Steuerzahler sieht in einer Entlastung der Außengastronomie eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, Innenstädte attraktiver zu gestalten. Angesichts umfangreicher kommunaler Programme zur Belebung von Stadtzentren könnten niedrigere oder wegfallende Gebühren einen zusätzlichen Anreiz für gastronomische Angebote im öffentlichen Raum schaffen.

Auch Vertreter der Gastronomiebranche verweisen auf einen Zielkonflikt. Einerseits werde vielerorts die Attraktivität der Innenstädte gestärkt, andererseits würden Betriebe durch vergleichsweise hohe Gebühren belastet. Vor diesem Hintergrund wird eine stärkere Angleichung der Regelungen innerhalb des Bergischen Städtedreiecks als sinnvoll erachtet. Niedrigere Gebühren könnten nach Ansicht von Branchenvertretern ein sichtbares Signal für eine engere regionale Zusammenarbeit sein.

Die Bergische Industrie- und Handelskammer bewertet eine Reduzierung der Kosten grundsätzlich positiv, weist jedoch zugleich auf mögliche Nebenwirkungen hin. Eine zunehmende Ausweitung gastronomischer Außenflächen könne insbesondere in Fußgängerzonen dazu führen, dass klassische Einkaufsbereiche an Bedeutung verlieren. Während zusätzliche Angebote in vielen Bereichen als Bereicherung angesehen werden, müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Handel und Gastronomie erhalten bleiben.

Für viele Betriebe besitzt die Außengastronomie eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung. Betreiber berichten, dass sich der überwiegende Teil des Geschäfts in den Sommermonaten im Freien abspielt. Gerade bei gutem Wetter seien Außenbereiche für Gäste deutlich attraktiver als Innenräume. Entsprechend hoch ist ihre Bedeutung für Umsatz und Wirtschaftlichkeit gastronomischer Betriebe.

Einige Gastronomen profitieren dabei von besonderen Rahmenbedingungen. So entfallen Gebühren vollständig, wenn Terrassen auf privatem Grund eingerichtet werden. Angesichts der teilweise großen Flächen können dadurch erhebliche Kosten eingespart werden. Gleichzeitig bleibt das Wetter insbesondere in Wuppertal ein wichtiger Unsicherheitsfaktor für die Außengastronomie.

Die Stadtverwaltung bewertet die Untersuchung des Steuerzahlerbundes differenziert. Nach Angaben der Stadt berücksichtigt die Berechnung ausschließlich Flächen in besonders attraktiven Innenstadtlagen und bilde daher nicht das gesamte Gebührensystem ab. Zudem verweist die Verwaltung darauf, dass die Zahl gastronomischer Außenflächen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sei. Aus Sicht der Stadt spricht dies gegen die Annahme, die Gebühren würden die Entwicklung der Außengastronomie spürbar bremsen.

Darüber hinaus erinnert die Verwaltung an frühere Entlastungen für Betriebe. Im Zuge der Corona-Pandemie seien Gebühren teilweise erlassen und zusätzliche Flächen für Außengastronomie, etwa auf ehemaligen Parkplätzen, zur Verfügung gestellt worden. Zudem ermögliche Wuppertal eine flexible An- und Abmeldung von Außenflächen, während andere Kommunen feste Genehmigungszeiträume vorgeben. Für neu ausgestellte Bescheide wird allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 28 Euro erhoben.

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