Kippt das Oberste Gericht bald Ausgangssperren?

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Wuppertaler, ja alle Deutschen, warten auf das Urteil des deutschen Verfassungsgerichtes in Karlsruhe. Denn jetzt wird entschieden, ob die von Kanzlerin Merkel eingeführte Bundesnotbremse (von Medien bereits als ‚Einsperrgesetz‘ tituliert) und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgangssperren verfassungswidrig sind.

Klagen dazu gab es mehr als genug, darunter von der FDP. So sei neben den Kontaktbeschränkungen insbesondere die Ausgangssperre, welche ab einer Inzidenz von 100 greift, ein derart starker Eingriff in die Grundrechte, dass er nicht auf Basis der aktuellen Situation erklärbar wäre.

Ob Ausgangssperren zu weniger Infektionen führen, ist nach wie vor unklar

Die wissenschaftliche Grundlage der Ausgangsbeschrönkungen stellt gemeinhin die so genannte Oxford-Studie da. Sie wird von der Bundesregierung als das wichtigste Dokument für den Einsatz von nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zitiert. So schreibt die Bundesregierung auf ihrer eigenen Website folgendes: „Britische Forscher halten Ausgangsbeschränkungen für geeignet, um den R-Wert, also die Angabe, wie viele andere Personen ein Infizierter ansteckt, um 13 Prozent zu senken“.

Doch Sören Mindermann, ein Autor genau dieser Studie, widerspricht gegenüber dem ARD-Magazin Monitor. Dies seien Fehlinterpretationen und es gäbe großer Unsicherheitsmargen, so Mindermann. Außerdem lasse sich die Studie keinesfalls 1 zu 1 auf Deutschland übertragen.

Auch histologische Daten sind widersprüchlich

Für Wuppertal ist eine sinkende Trendwende der Corona-Inzidenz zu erkennen. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gelten in Wuppertal seit dem 19. April um Mitternacht. Die Inzidenz stieg bis zum 21. April auf einen temporären Höchstwert von 274,6, seitdem sinkt sie kontinuierlich (zurzeit 220,8). Es kann also angenommen werden, dass die Wuppertaler Notbremse Wirkung gezeigt hat.

Anders sieht es in anderen Landkreisen aus, welche die Notbremse bereits deutlich früher eingeführt haben. So verhängten Mannheim die Landkreise Limburg-Weilburg und Minden-Lünnecke bereist Wochen zuvor Ausgangsbeschränkungen. Die Inzidenz stieg in diesen Landkreisen trotz Ausgangsbeschränkung.

In wieweit Ausgangsbeschränkungen nun zielführend sind, lässt sich deutschlandweit erst nach Wochen der Datensichtung sagen. Doch eine Entscheidung von Deutschlands höchstem Gericht wird wohl zuvor eine Entscheidung bringen.

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