Wuppertal beschließt 2G für große Freizeit-Veranstaltungen

Der Druck auf Ungeimpfte soll sich über die 2G-Regel und den damit verbundenen Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte nochmals deutlich erhöhen. Foto von Hakan Nural auf Unsplash

Wer an großen Freizeitveranstaltungen in städtischen Räumen teilnehmen möchte, muss jetzt unter die 2G-Regelung fallen. Der Hauptausschuss der Stadt Wuppertal hat heute Nachmittag, 22. September, die 2G-Regelung mit großer Mehrheit beschlossen. Damit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Freizeitveranstaltungen in städtischen Räumen sowie im Stadion am Zoo. Die Regelung tritt voraussichtlich am Freitag, 24. September, in Kraft. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und natürlich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Die Stadt appeliert an die Wuppertaler Gastronomen und Veranstalter, sich einer 2G-Option freiwillig anzuschließen. Anders als etwa in Hamburg ermöglicht es die Coronaschutzverordnung des Landes allerdings aktuell nicht, den Betrieben im Gegenzug Befreiungen von den Infektionsschutzregeln zu gewähren. Außerdem enthält der Beschluss auch einen Appell an das Land Nordrhein-Westfalen, damit eine landesweite 2G-Options-Regelung eingeführt wird. Diese solle dann den teilnehmenden Gastronomiebetrieben, Clubs und Veranstaltern solche Befreiungen einräumen oder den Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten durch eine Änderung der Coronaschutzverordnung entsprechende eigene Regelungen ermöglichen.

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