2G für große Freizeit-Veranstaltungen in Räumen der Stadt beschlossen

Foto: CDC on Unsplash

Der Hauptausschuss der Stadt Wuppertal hat am gestrigen Mittwoch Nachmittag, dem 22. September, die auch innerhalb der einzelnen Parteien heiß diskutierte 2G-Regelung – also den Zugang nur für bereits voll geimpfte und genesene Personen – bei großen Freizeitveranstaltungen in städtischen Räumen mit großer Mehrheit beschlossen. Die 2G-Regelung soll außerdem für das Stadion am Zoo gelten und voraussichtlich schon am morgigen Freitag, den 24. September, in Kraft treten.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind lediglich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie natürlich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

An die Wuppertaler Gastronomen und Veranstalter wird in dem Beschluss appelliert, sich der 2G-Option freiwillig anzuschließen. Anders als zum Beispiel in Hamburg ermöglicht es die Coronaschutzverordnung des Landes allerdings aktuell nicht, den Betrieben im Gegenzug Befreiungen von den Infektionsschutzregeln zu gewähren.

Daher enthält der heutige Beschluss ebenfalls einen Appell an das Land Nordrhein-Westfalen, eine landesweite 2G-Options-Regelung einzuführen, die den teilnehmenden Gastronomiebetrieben, Clubs und Veranstaltern solche Befreiungen einräumt oder den Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten durch eine Änderung der Coronaschutzverordnung entsprechende eigene Regelungen zu ermöglichen.

Das könnte Dich auch interessieren

Saturn wird zu MediaMarkt: Umbenennung in Elberfelder Innenstadt

Urteil am Wuppertaler Landgericht: 23-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Schnelles Netz im Zug: Neue Mobilfunkstation in Langerfeld schließt Funkloch