Stadt informiert zum weiteren Impf-Ablauf

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Die Corona-Schutzimpfungen haben in Wuppertal am 27. Dezember 2020 mit mobilen Impfteams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Aktuell (Stand 15. Januar, 12 Uhr) haben 5.850 Bewohner*innen und Beschäftigte der Einrichtungen ihre erste Impfung erhalten, die 21 Tage später wiederholt werden muss. Diese erste Impf-Phase soll bis Ende Januar abgeschlossen sein. Wie es weitergeht, hat die Stadt jetzt bekannt gegeben.

Die Phase 2 beginnt am 1. Februar. Impfberechtigt sind dann alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Stichtag das 80. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitarbeiter der Rettungsdienste und ambulanter Pflegedienste. Geimpft wird im Impfzentrum am Freudenberg, das am 1. Februar in Betrieb geht.

Ab 3. Kalenderwoche Einladung für Ü80-Gruppe

Die impfberechtigte Gruppe 80+ erhält in der dritten Kalenderwoche (ab 18. Januar) ein durch die Stadt versandtes Schreiben von NRW-Gesundheitsminister Laumann mit Informationen zur Terminvereinbarung. Termine sollen ab dem 25. Januar telefonisch oder per Online-Anmeldung vereinbart werden können. Nach der Anmeldung erhalten die Impfberechtigten ein weiteres Anschreiben mit allen notwendigen Informationen und Unterlagen zum Impftermin. Eine Impfung ohne Termin ist ausgeschlossen. Wer das Impfzentrum nicht aufsuchen kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch seinen Hausarzt zu Hause geimpft. Ein dazu in der Handhabung geeigneter Impfstoff steht derzeit allerdings noch nicht zur Verfügung.

In Wuppertal gehören rund 25.000 Personen zur Impfgruppe 80+. Parallel erfolgt die Impfung des Krankenhauspersonals in den Krankenhäusern sowie der Rettungsdienste und der Beschäftigten von Ambulanten Pflegediensten, ebenfalls im Impfzentrum.

Phase 3 und 4

Die Phase 3 umfasst alle über 70-Jährigen, Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, Organ-transplantierte Personen, enge Kontaktpersonen von Schwangeren und weitere Gruppen mit hohem Ansteckungsrisiko, Polizei und Ordnungskräfte in Einsätzen mit hohem Infektionsrisiko.

Phase 4 umfasst alle über 60-Jährigen, Personen mit definierten Vorerkrankungen, weitere Beschäftigte medizinischer Einrichtungen, relevante Positionen in Verfassungsorganen und Verwaltungen, kritische Infrastruktur (Lebensmitteleinzelhandel, öffentliche Versorgung, Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz, Apotheken und Pharma-Unternehmen, öffentliche Ver- und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Menschen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen.

Weiteres Vorgehen

Da mit einer zwar zunehmenden, aber weiterhin begrenzten Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der Ständigen Impfkommission (STIKO) definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden, bis genügend Impfstoff für flächendeckende Impfungen durch die niedergelassenen Ärzte zur Verfügung steht. Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen Covid-19 anbieten zu können.

Weil die weitere Entwicklung bei der Zulassung und den Produktionskapazitäten der Impfstoffe nicht abzusehen ist, können Termine noch nicht genannt werden.

Definition des impfberechtigten Personenkreises

Die Definition der impfberechtigten Personen und die Reihenfolge der Impfungen ist per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verbindlich und abschließend festgelegt. Sie fußt auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI). Abweichungen von dieser gesetzlichen Vorgabe sind ausgeschlossen. Entsprechende Anfragen sind zwingend abzulehnen. Der Erlass gebietet zudem eine enge Auslegung, wer zu den definierten Personengruppen zu zählen ist, da der zur Verfügung stehende Impfstoff limitiert ist.

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