Prozess gegen Wuppertaler: Minderjährige zur Prostitution gezwungen?

Foto: Achim Otto

Seit Donnerstag stehen drei junge Männer aus Wuppertal vor Gericht, denen vorgeworfen wird, minderjährige Mädchen zur Prostitution gezwungen zu haben. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Freiwilliger Einstieg in die Prostitution

Die betroffenen Mädchen sollen sich anfangs freiwillig der Prostitution zugewandt haben, wie der WDR berichtet. Sie suchten Hilfe bei den Angeklagten, um ihre Tätigkeit zu organisieren und möglicherweise auch Schutz zu erhalten. Fünf Mädchen sollen tatsächlich in der Prostitution gearbeitet haben, während ein sechstes Mädchen bereits bereit dazu war.

Unterstützung und Ausbeutung durch die Angeklagten

Die Angeklagten sollen die Notlage der Mädchen ausgenutzt haben, indem sie fast das gesamte verdiente Geld für sich behielten. Laut Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert nutzten die Beschuldigten die Situation bereitwillig aus, sodass die Mädchen kaum etwas von ihrem Verdienst erhielten.

Frühe kriminelle Aktivitäten der Angeklagten

Die beiden Hauptangeklagten sind zu Prozessbeginn 19 Jahre alt, ein dritter Mitangeklagter ist 21 Jahre alt. Bereits im Jahr 2019, als sie gerade strafmündig waren, sorgten sie als Mitglieder der sogenannten „Gucci Gang“ für Entsetzen, indem sie einen 70-jährigen Rentner grundlos angriffen. Der Rentner wurde zum Pflegefall und starb Ende letzten Jahres an den Folgen der Verletzungen. Die Täter wurden damals zu Jugendstrafen von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Auch nach dieser Verurteilung sollen sie mehrfach straffällig geworden sein, unter anderem durch einen Angriff mit Messern und einer Flasche auf einen anderen Mann, was ebenfalls Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist.

Schwieriger Ausstieg aus der Prostitution

Obwohl der Einstieg in die Prostitution freiwillig war, war ein Ausstieg laut Staatsanwaltschaft nicht vorgesehen. Einige der Mädchen wollten aussteigen, wurden jedoch mit harten Methoden zur Fortsetzung gezwungen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten die Mädchen gezielt in der Prostitution hielten, um weiterhin von deren Einnahmen zu profitieren.

Frage des Strafmaßes: Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?

Im Falle einer Verurteilung stellt sich die Frage, ob die Angeklagten nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bestraft werden. Diese Entscheidung hängt davon ab, ob die Angeklagten in ihrer Entwicklung eher als Jugendliche oder Erwachsene eingestuft werden. Die Dauer einer möglichen Jugendstrafe richtet sich nach dem Erziehungsbedarf der Angeklagten und ihrer Fähigkeit, ein straffreies Leben zu führen. Auch die zahlreichen Vorstrafen werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Folgen für die Opfer

Die Erlebnisse der betroffenen Mädchen haben langfristige Auswirkungen auf ihr Leben. Der Prozess soll klären, inwieweit die Angeklagten für die Ausbeutung und den Missbrauch der minderjährigen Mädchen verantwortlich sind.

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