Keine Probleme mit 2G-Regelung im Handel

Beispielfoto: geralt on Pixabay

Am gestrigen Samstag (4. Dezember) musste der Einzelhandel zum ersten Mal die 2G-Regel beachten. Nur Kunden, die den Nachweis erbringen konnten, geimpft oder genesen zu sein, durften in die Geschäfte. Das, so der Handelsverband NRW/Rheinland in einer ersten Stellungnahme, habe gut funktioniert.

Allerdings ergab eine Umfrage des Verbandes, dass die erhofften Kundenzahlen trotz der positiven Eindrücke der Händler mit der neuen Regelung am zweiten Adventssamstag nicht erreicht wurden. Große Verärgerung gab es bei den Elberfelder Geschäftsleuten, dass der verlaufsoffene Sonntag am heutigen 5. Dezember nach einer erfolgreichen Klage der Gewerkschaft Verdi noch am Freitagabend (3. Dezember) abgesagt werden musste (wuppertal-total.de berichtete)..

  • Wichtig für alle, die dennoch den zweiten Adventssonntag zu Einkaufen nutzen möchten (oder müssen): In Barmen findet der verkaufsoffene Sonntag wie geplant statt.

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