LVR entlastet Wuppertaler Haushalt um weitere 4,6 Mio.

Die Landschaftsversammlung hat in Köln die Umlagensenkung beschlossen (Foto: LVR)

Die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat in ihrer Sitzung am Freitag (15. Dezember) in Köln mehrheitlich die Senkung der Landschaftsumlage für das Jahr 2017 beschlossen. Wuppertal wird dadurch um mehr als 4,6 Millionen Euro entlastet.

Mit einer Absenkung des Umlagesatzes um 0,75 Prozentpunkte auf 15,4 Prozent entlastet der LVR seine Mitgliedskörperschaften in diesem Jahr insgesamt um weitere 120 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2018 hat die Kämmerin des LVR durch die Einbringung eines weiteren Nachtragshaushalts für das Jahr 2018 der politischen Vertretung eine Senkung des Umlagesatzes in Höhe von 1,5 Prozentpunkten vorgeschlagen. Stimmt die Landschaftsversammlung im nächsten Jahr dem nun eingebrachten Nachtragshaushalt 2018 zu, werden die Mitgliedskörperschaften mit 264 Millionen Euro weniger belastet als in der ursprünglichen, bereits beschlossenen Haushaltsplanung für das Jahr 2018 vorgesehen. Das bedeutet für Wuppertal eine weitere Entlastung um mehr als 10,4 Millionen Euro. Der Umlagesatz würde dann mit 14,70 Prozent ein historisches Tief erreichen, das es so zuletzt vor 30 Jahren gegeben hat. Über die Umlagesenkung für 2018 wird die Landschaftsversammlung in ihrer Sitzung am 2. Mai 2018 beschließen.

Verantwortung gegenüber Kommunen

Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung des LVR: „Mit den beschlossenen und angestrebten Umlagesatzsenkungen, die für den laufenden Doppelhaushalt 384 Millionen Euro ausmachen, werden wir einmal mehr unserem eigenen Anspruch und unserer Verantwortung der kommunalen Familie gegenüber gerecht, die rheinischen Städte und Kreise so weit wie möglich und so schnell wie möglich zu entlasten.“

Dies bestätigt Renate Hötte, Kämmerin des LVR und ergänzt: „Gestiegene Steuereinnahmen und eine günstigere Aufwands- und Ertragsentwicklung in den sozialen Leistungsbereichen als absehbar, machen es möglich, dass neben der erst vor wenigen Monaten erfolgten Sonderauskehrung an die Mitgliedskörperschaften in Höhe von 275 Millionen Euro (Wuppertaler Anteil daran: 10,7 Millionen Euro) durch zwei Nachtragshaushalte die Mitgliedskörperschaften wiederum in dreistelliger Millionenhöhe entlastet werden können. Dies ist umso erfreulicher, weil schon der verabschiedete Doppelhaushalt 2017/18 merkliche Umlagesenkungen vorgesehen hat.“

Das könnte Dich auch interessieren

FDP fordert gezielte Strukturierung der Wirtschaftsthemen in Wuppertal

Erfolg des Deutschlandtickets in Wuppertal: Fast 100.000 Abonnenten erreicht

Wuppertaler CDU fordert Bündelung der Wirtschaftsförderung und beschleunigte Verfahren