Gegrillter Waran auf dem Weg nach Wuppertal „geschnappt“

Das Corpus delicti, der gegrillte Steppenwaran (Foto: Zoll)

Was manche Menschen, doch für Gelüste haben: Ein für den Verzehr komplett zubereiteter Waran, eine Echsenart, hatte sich eine Wuppertaler Privatperson in Nigeria bestellt. Da der nicht mit dem „Döner-Taxi“ geliefert werden konnte, kam er per Luftfracht aus West-Afrika. Doch die Zollbeamten am Düsseldorfer Flughafen verhinderten die Auslieferung.

Sie stellten die ungewöhnliche Delikatesse (?) sicher, die sie bei der Kontrolle der Frachtsendung, die außerdem noch Haarteile, Gewürze und verschiedene Textilien enthielt, entdeckt hatten. Warane sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfasst und genießen dort die zweithöchste Schutzstufe. Eine Einfuhr wäre daher nur mit einer sogenannten CITES-Bescheinigung möglich gewesen, die der Importeur nicht vorlegen konnte.

Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen der illegalen Einfuhr einer geschützten Art. Der Steppenwaran wurde vom Zoll entsorgt.

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